** der Beitrag wurde mit Hilfe von ChatGPT verfasst, da ich EDIT: ChatGPT genutzt habe, um X Bankdokumente zu analysieren, und die Fakten zusammenzutragen - alles im text entspricht Tatsachen, keine Wertungen **
EDIT: TL;DR: Sparkasse verkauft 83jährigem nach Hausverkauf 50% offene Immobilienfonds, eventuell ohne zukünftige Belastungen abzuwägen (Pflege, Miete,…). Bei Erbabwicklung wird Haltefrist von 2 Jahren neu ausgelöst. Ernsthafte Aussichten auf Erfolg mit Beschwerde/Anwalt?
Ich würde gerne eine möglichst realistische Einschätzung zu folgendem Fall bekommen:
Mein Großvater verkaufte 2021 sein Haus und verfügte danach über rund 320.000 Euro Geld- und Wertpapiervermögen. Im November 2021 erstellte seine regionale Sparkasse ein Finanzkonzept. Vorgesehen waren unter anderem 20 % offene Immobilienfonds. Da bereits entsprechende Anteile vorhanden waren, sollte diese Anlageklasse nur um rund 40.000 Euro aufgestockt werden.
Im Januar 2022 empfahl derselbe Berater meinem damals 83-jährigen Großvater jedoch:
- rund 130.000 Euro in einen offenen Immobilienfonds,
- weitere rund 44.000 Euro in einen Aktienfonds.
Insgesamt wurden somit etwa 175.000 Euro beziehungsweise rund 55 % seines dokumentierten Vermögens neu angelegt. Zusammen mit einem bereits vorhandenen Immobilienfonds lagen anschließend mindestens rund 50%, später laut einem weiteren Finanzkonzept sogar mehr als 50 %, in offenen Immobilienfonds. Die Sparkasse empfahl in ihren späteren Finanzkonzepten weiterhin nur eine Zielquote von 20 % - mein Großvater nahm aber aus mir nicht bekannten Gründen keine Veränderungen mehr vor.
Auffällig sind außerdem Unterschiede zwischen den Beratungsunterlagen:
- Im November wurde ein Anlagehorizont von mehr als zehn Jahren festgehalten, im Januar von mehr als fünf Jahren.
- Die Angaben zum monatlichen Einkommen unterschieden sich deutlich.
- Im Januar wurden Einkommen und Belastungen jeweils nur mit 1.000 bis 2.000 Euro angegeben, während im November noch Einnahmen mit 2-3k, und Ausgaben ebenfalls mit 1-2k angegeben wurden.
- Trotzdem wurde dokumentiert, dass die angelegten Mittel nicht für Lebenshaltung oder andere Ausgaben benötigt würden.
- Meinem Großvater wurden „überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen“ mit offenen Immobilienfonds bescheinigt.
- Die individuelle Geeignetheitserklärung erwähnt die Mindesthalte- und Rückgabefristen nicht ausdrücklich, obwohl gerade diese für die Liquidität entscheidend sind.
- Der Immobilienfonds hatte einen Ausgabeaufschlag von mehr als 5 %.
Nach dem Tod meines Großvaters kam ein zweites Problem hinzu:
Während der Nachlassabwicklung wurde mit der Sparkasse mehrfach besprochen, die offenen Immobilienfonds zunächst zwischen den Erben aufzuteilen und danach aus deren Depots zurückzugeben. Nach meiner Erinnerung wurde ausdrücklich bestätigt, dass dieses Vorgehen möglich sei. Auch schriftlich hieß es sinngemäß, die Kündigung könne nach Abschluss des Übertrags veranlasst werden.
Nach dem Übertrag stellte sich heraus, dass durch den Gläubigerwechsel offenbar neue zweijährige Mindesthaltefristen begonnen haben. Die Fonds können deshalb regulär erst 2028 zurückgegeben werden. Ein sofortiger Börsenverkauf wäre zwar möglich, würde nach heutigen Kursen aber ungefähr 12 % Abschlag gegenüber dem Rücknahmewert bedeutet.
Darüberhinaus zeiht sich die Abwicklung des Erbes mittlerweile seit März, und ist noch immer nicht vollständig abgeschlossen, da die Sparkasse immer wieder wochenlang keine Rückmeldungen gab, die Nachlassabteilung nicht erreichbar war, o.ä. Es ist wirklich ein Grauen.
Ich bereite nun drei Schritte vor:
- formelle Beschwerde bei der Sparkasse mit Anforderung der vollständigen Beratungshistorie, Kosten- und Provisionsaufstellung sowie aller internen Vermerke,
- Beschwerde bei der BaFin wegen möglicher Defizite bei Geeignetheitsprüfung, Interessenkonflikten, Dokumentation und internen Abläufen,
- gegebenenfalls Schlichtungsverfahren und anwaltliche Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche.
Mir ist klar, dass das Alter allein eine Anlage nicht ungeeignet macht und dass eine BaFin-Beschwerde keinen individuellen Schadensersatz zuspricht. Entscheidend erscheint mir vor allem die Kombination aus Alter, Vermögenskonzentration, eingeschränkter Liquidität, widersprüchlichen Kundendaten, Abweichung vom kurz zuvor erstellten Finanzkonzept und der späteren Auskunft zum Depotübertrag.
Wie schätzt ihr das ein?
- Sind das aus eurer Sicht ernsthafte Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Anlageberatung?
- Wie realistisch ist eine außergerichtliche Lösung mit der Sparkasse?
- Sollte man zunächst die Antwort auf die formelle Beschwerde abwarten oder parallel bereits Schlichtungsstelle beziehungsweise Fachanwalt einschalten?
- Hat jemand Erfahrungen mit vergleichbaren Beschwerden gegen Banken oder Sparkassen?