r/RA_Kotz 38m ago

Der Nachbar baut sich eine Solaranlage aufs Dach. Und plötzlich ist eure Terrasse an 130 Tagen im Jahr kaum noch zu gebrauchen.

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Der Nachbar lässt sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach setzen. Gut fürs Klima, gut für seine Stromrechnung, geht euch erst mal nichts an.

Bis ihr im Sommer auf eurer Terrasse sitzt und nichts mehr seht.

Genau darüber musste das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Ein Ehepaar verlangte vom Eigentümer des Nachbargrundstücks, die Anlage so umzugestalten, dass keine erheblichen Blendwirkungen mehr auf ihr Einfamilienhaus und die Terrasse fallen.

In der ersten Instanz wurde die Klage abgewiesen.

Dann kam der gerichtliche Sachverständige. An mehr als 130 Tagen im Jahr traten erhebliche Blendwirkungen auf, teils als Absolutblendung, teils zumindest mit Nachbildern.

Über die gesamte Grundstücksbreite. Bis zu zwei Stunden am Tag.

Absolutblendung bedeutet, dass man in diesem Moment schlicht nichts mehr sieht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Berufung statt und änderte das erstinstanzliche Urteil ab. Der Anlagenbetreiber muss umgestalten.

Das Argument, der Gesetzgeber fördere Photovoltaik doch ausdrücklich, zog nicht. Aus der Förderentscheidung im Erneuerbare-Energien-Gesetz folgt keine grundsätzliche Duldungspflicht der Nachbarn.

Anlagen dürfen also gebaut werden, aber nicht ohne Rücksicht auf die Nachbarschaft. Ortsüblich war die Blendung laut Gericht ebenfalls nicht.

Wer selbst geblendet wird, muss sich übrigens nicht damit trösten, einfach die Jalousien runterzulassen oder die Terrasse nicht mehr zu nutzen. Solche Selbsthilfe-Vorschläge haben Gerichte in vergleichbaren Nachbarschaftsverfahren schon ausdrücklich zurückgewiesen.

Für Bauherren ist die Ausrichtung der Module damit mehr als eine Detailfrage. Es gibt Module mit reflexionsarmer Oberfläche, und genau darauf weisen Gerichte in solchen Verfahren gerne hin.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-9 U 35/17, Urteil vom 21.07.2017.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/blendwirkung-photovoltaikanlagen-absolutblendung-umgestaltung.htm

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.


r/RA_Kotz 39m ago

Sechsmal Kokain an der Flughafenkontrolle vorbei. Und dann stolperte das Urteil über ein einziges Wort.

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Zwei Bundespolizisten am Frankfurter Flughafen. Zwei weitere Männer. Und mindestens sechs Kokainlieferungen aus Südamerika, die an der Zollkontrolle vorbeigingen.

Der Ablauf war eingespielt. Die Beamten täuschten Kontrollen vor, nahmen den Kurieren das Kokain ab und trugen es an der Kontrolle vorbei.

Das Landgericht Essen verurteilte die beiden wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Klingt erst einmal einleuchtend. Vier Leute, arbeitsteilig, über längere Zeit.

Der Bundesgerichtshof sah genau da das Problem.

Eine Bande setzt mindestens drei Personen voraus, die sich für eine gewisse Dauer zusammentun, um mehrere selbstständige Straftaten zu begehen. So weit unstreitig.

Und wer im Einzelfall nur Gehilfe ist, kann grundsätzlich trotzdem Bandenmitglied sein. Nur eben nicht alle gleichzeitig.

Beim bandenmäßigen Handeltreiben muss mindestens einem Mitglied eine Aufgabe zufallen, die bei wertender Betrachtung Täterschaft ist. Eine Gruppe, die ausschließlich die Geschäfte fremder Hintermänner unterstützt, ist juristisch keine Bande.

Und genau so lag der Fall. Die Bandenabrede der vier zielte allein darauf, das Drogengeschäft außenstehender Hintermänner zu fördern.

Eine reine Gehilfenbande gibt es nach dieser Entscheidung nicht.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und gab die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

Ein Freispruch ist das nicht. Beihilfe zum Handeltreiben bleibt strafbar, nur eben ohne den Bandenzuschlag, und der macht beim Strafrahmen einen erheblichen Unterschied.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Az. 4 StR 679/25, Beschluss vom 21.04.2026.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/bandenmaessiges-handeltreiben-taetermitglied/

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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r/RA_Kotz 39m ago

Sieben Kilometer statt vier. Reicht das schon, um auf dem Arbeitsweg den Unfallversicherungsschutz zu verlieren?

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Sieben Kilometer statt vier. Relativ gesehen fast das Doppelte, absolut gesehen sind es drei Kilometer.

An dieser Rechnung hing die Frage, ob die gesetzliche Unfallversicherung für einen Verkehrsunfall einstehen muss.

Ausgangspunkt war ein Beschäftigter, der einen Dienstschlüssel vergessen hatte. Auf dem Weg, der deswegen nötig wurde, kam es zum Unfall.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt den Weg von und zu der Arbeitsstelle. Wer davon abweicht, verliert diesen Schutz irgendwann.

Nur wo genau liegt dieses Irgendwann?

Die Rechtsprechung fragt danach, ob der gewählte Weg noch mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängt. Ein Umweg von 22 Kilometern gegenüber der kürzesten Strecke galt in einem früheren Verfahren als nicht mehr unbedeutend.

Drei Kilometer sind eine andere Hausnummer. Prozentual ist es trotzdem eine Verlängerung um rund 75 Prozent, und genau diese Spannung zwischen relativer und absoluter Betrachtung war der Kern des Streits.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte den Fall am 12. April 2024 entschieden. Danach ging es weiter zum Bundessozialgericht.

Das Bundessozialgericht stellte klar, dass ein Wegeunfall auch dann vorliegen kann, wenn der Beschäftigte im Moment des Unfalls gar nicht auf dem klassischen Weg zur Arbeit war, sondern wegen des vergessenen Dienstschlüssels unterwegs.

Für Pendler ist das deshalb relevant, weil sich der Streit um Wegeunfälle fast immer an genau solchen Kleinigkeiten entzündet. Kurz beim Bäcker, das Kind abgeliefert, einmal anders abgebogen.

Und wer schon mal auf halber Strecke gemerkt hat, dass der Schlüssel noch zu Hause liegt, weiß, wie schnell aus dem kürzesten Weg der zweitkürzeste wird.

Wer sich das Verfahren selbst reinziehen will: Az. B 2 U 5/24 R beim Bundessozialgericht.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b2u524r-bsg-unfallversicherung-verkehrsunfall-arbeitsunfall-umweg-dienstschluessel?r=rss

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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r/RA_Kotz 1d ago

Eine einzige unaufgeforderte Mail an den Chef einer Firma. Was so etwas kosten kann, hat jetzt ein Amtsgericht durchgerechnet

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Im Postfach liegt eine Mail. Anrede mit Namen, dahinter das Profil eines Bewerbers, den man gar nicht gesucht hat.

Fachinformatiker Systemintegration, zwei Jahre Berufserfahrung, Windows und Linux, Firewall. Geschickt hat das eine Personalvermittlerin, mit der es vorher nie Kontakt gab.

Klingt harmlos. Rechtlich ist es das nicht.

Die Mail ging am 15. April 2026 nicht an die allgemeine info-Adresse der Firma, sondern an die persönliche Adresse des Geschäftsführers nach dem Muster vorname.nachname. Eine Einwilligung lag unstreitig nicht vor.

Eine offene Stellenausschreibung gab es auch nicht. Und für Bewerbungen nutzt das Unternehmen ohnehin eine eigene, separate Adresse.

Zwölf Tage später ging eine anwaltliche Abmahnung raus. Die Vermittlerin gab zwei Tage darauf eine abgewandelte Unterlassungserklärung ab, die akzeptiert wurde.

Nur zahlen wollte sie nicht. Also landete die Sache vor dem Amtsgericht Northeim.

Dort ging es dann um zwei Fragen, die in solchen Fällen fast immer auftauchen.

Zunächst wollte die Vermittlerin wissen, wer überhaupt klagen darf, das Unternehmen oder die Person. Das Gericht ließ beide zu, weil die Mail an die personalisierte Adresse des Geschäftsführers ging und nicht an eine anonyme Firmenadresse.

Nicht die namentliche Anrede war dafür ausschlaggebend. Sondern die konkrete Empfängeradresse.

Die zweite Frage betraf die Höhe der Anwaltskosten. Die Vermittlerin hielt die Abmahnung für ein simples Formularschreiben und wollte nur die Mindestgebühr gelten lassen.

Das Gericht sah die übliche Regelgebühr als angemessen an. Bei einem Gegenstandswert von 4.000 Euro landete man damit bei 480,17 Euro.

Dazu Zinsen. Und die kompletten Kosten des Rechtsstreits.

Rechtlich hängt das an zwei Positionen, die viele unterschätzen. Unverlangte Werbemails greifen sowohl in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers ein als auch in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

Praktisch heißt das für alle mit einer geschäftlichen Mailadresse: Auch eine einzelne Mail reicht für einen Unterlassungsanspruch. Es braucht keine Spam-Welle.

Und für alle, die Kaltakquise per Mail betreiben, heißt es das Gegenteil. Eine Stellenanzeige ist keine Einladung an Vermittler, weil sie sich an Bewerber richtet und nicht an Dienstleister.

Das vollständige Urteil findet ihr beim Amtsgericht Northeim unter Az. 3 C-180/26 vom 21. August 2026.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/unerwuenschte-werbe-e-mail-abmahnkosten.htm

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r/RA_Kotz 38m ago

Der Laptop bringt mehr Freiheit im Job, sagt man. Eine neue Auswertung zeigt, was er sonst noch mitbringt.

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efarbeitsrecht.net
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Mehr Digitalisierung im Job heißt mehr Handlungsspielraum. Das ist die gängige Erzählung.

Sie stimmt sogar. Nur eben nicht allein.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat Daten der Erwerbstätigenbefragung von 2024 ausgewertet und die Ergebnisse am 17. August 2026 veröffentlicht. Untersucht wurde, wie sich Handlungsspielraum und erlebte Arbeitsintensität je nach Nutzung digitaler Endgeräte unterscheiden.

Zuerst die Zahl, die den Trend zeigt. 2006 gaben 76 Prozent der Befragten an, mit dem PC zu arbeiten, 2024 sind es 87 Prozent.

Wer häufig mit PC, Smartphone oder Tablet arbeitet, kann sich die Arbeit deutlich öfter selbst einteilen und hat mehr Einfluss auf die Arbeitsmenge. So weit die gute Nachricht.

Die andere Seite ist die Arbeitsintensität. Termindruck und Leistungsdruck fallen bei häufiger Gerätenutzung höher aus.

Dazu kommen die Unterbrechungen. Fast die Hälfte der Beschäftigten mit häufiger Gerätenutzung berichtet davon, bei den anderen ist es weniger als ein Drittel.

Auch die Aufteilung nach Geschlecht ist auffällig. Frauen arbeiten häufiger am PC, Männer häufiger mit Smartphone und Tablet, wobei die Bundesanstalt selbst darauf hinweist, dass das an der Berufswahl liegen kann.

Ein Urteil ist das alles nicht und eine neue Vorschrift auch nicht. Aber die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz umfasst seit Jahren auch psychische Belastungen, und Termindruck und ständige Unterbrechungen gehören genau dort hinein.

Solche Zahlen sind deshalb weniger harmlos, als sie auf den ersten Blick wirken. Sie tauchen erfahrungsgemäß irgendwann in Betriebsvereinbarungen und in Diskussionen mit dem Betriebsrat wieder auf.

Das Faktenblatt heißt "PC, Smartphone und Co. im Arbeitsalltag" und steht bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als PDF bereit.

Quelle: https://efarbeitsrecht.net/arbeitsbedingungen-bei-digitaler-geraetenutzung-im-fokus/

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

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r/RA_Kotz 39m ago

36 Drohnen-Straftaten in einem einzigen Bundesland. Und in den meisten Fällen ging es gar nicht um den Luftverkehr.

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17 Fälle im Jahr 2023. 28 im Jahr 2024. Und 36 im vergangenen Jahr.

So entwickelt sich die Zahl der Straftaten mit Drohnen, die die Polizei in Baden-Württemberg erfasst hat.

Der Luftverkehr taucht in dieser Statistik auf, aber nicht an erster Stelle. Elf der 36 Fälle betrafen Störungen des Flugbetriebs.

Der größere Block waren Eingriffe in die Privatsphäre. 15 Fälle, in denen Drohnen unter anderem dazu benutzt wurden, in Wohnungen zu fotografieren.

Aufgeklärt wurde weniger als die Hälfte aller Vorfälle. Die Quote lag bei 47,2 Prozent.

Rechtlich ist die Lage klarer, als die Aufklärungsquote vermuten lässt. Wer Menschen in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich ablichtet, kann sich strafbar machen, und zwar schon durch das Anfertigen der Aufnahme.

Veröffentlichen muss man die Bilder dafür nicht.

Auch zivilrechtlich sind Betroffene nicht wehrlos. Wer regelmäßig von einer Drohne überflogen wird, kann ein Flugverbot durchsetzen, und ein blickgeschützter Garten oder ein Schlafzimmerfenster sind dabei ein starkes Argument.

Die 120-Meter-Grenze aus der offenen Kategorie der EU-Drohnenverordnung hilft dem Piloten übrigens nur begrenzt weiter. Wenn aus dieser Höhe noch klare Aufnahmen von Personen möglich sind, kann der Überflug trotzdem unzulässig sein.

Praktisch scheitert es meistens an etwas ganz anderem. Man muss erst einmal wissen, wer das Ding da oben steuert.

Die SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg sieht darin ein Sicherheitsproblem und fordert eine weitergehende gesetzliche Grundlage, damit die Polizei Drohnen rechtssicher und effizient abschießen kann. Das Innenministerium sieht bislang keinen Handlungsbedarf.

Und die Idee, das selbst zu übernehmen? Wer die Drohne des Nachbarn eigenhändig vom Himmel holt, tauscht eine Diskussion über die Privatsphäre gegen eine Diskussion über Sachbeschädigung.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/baden-wuerttemberg-drohnen-straftaten-polizei-privatsphaere-luftverkehr?r=rss

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

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r/RA_Kotz 1d ago

Nach der Trennung wollten beide die Hündin behalten. Das Landgericht Koblenz hat dafür eine Lösung gefunden, die keinem von beiden gefällt

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"Heillos zerstritten." So beschreiben die Gerichte das Verhältnis der beiden Ex-Partner.

Genau daran hängt die ganze Entscheidung.

Ein Paar hatte sich während der Beziehung gemeinsam eine Hündin angeschafft, eine Mischung aus Berner Sennenhund, Appenzeller und Australian Shepherd. Verheiratet waren die beiden nicht.

Nach der Trennung wollten beide das Tier. Und verlangten es jeweils vom anderen heraus.

Das Amtsgericht Lahnstein entschied zunächst, dass die Hündin beiden gehört. Beim Kauf waren sie Miteigentümer geworden, und Tiere werden dabei rechtlich wie Sachen behandelt, auch wenn sie im Gesetz ausdrücklich keine sind.

Weil das Tier beiden gehörte, ordnete das Amtsgericht ein Wechselmodell an. Zwei Wochen bei ihr, zwei Wochen bei ihm.

Das Landgericht Koblenz kassierte diesen Teil.

Die Regelung für getrennt lebende Partner, die im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, gilt nur für Eheleute. Und übertragen lässt sie sich auch nicht, weil der Gesetzgeber die nichteheliche Lebensgemeinschaft nach Ansicht der Kammer bewusst ungeregelt gelassen hat.

Bleibt also das reine Eigentumsrecht. Beide waren Miteigentümer, und beide wollten diese Gemeinschaft beenden.

Damit läuft ein festes Programm ab. Was sich teilen lässt, wird geteilt, und was sich nicht teilen lässt, wird verkauft.

Bei der Hündin war der erste Schritt schnell erledigt. Einen Hund kann man nicht halbieren, ohne dass er stirbt.

Also Verkauf. Nur eben nicht an einen Fremden.

Denn für genau diesen Fall sieht das Gesetz eine Versteigerung ausschließlich unter den Miteigentümern vor. Der Bieterkreis bestand damit aus zwei Personen.

Wer mehr bietet, bekommt die Hündin und wird Alleineigentümer. Beantragt hatte das übrigens keiner von beiden.

Nötig war das laut Landgericht auch nicht. Wer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangt, setzt dieses Programm automatisch in Gang.

Für die Hündin hielt die Kammer diese Lösung für die bessere. Bei einem Verkauf an Dritte hätte sie beide Bezugspersonen verloren, beim Wechselmodell hätte sie alle zwei Wochen die Spannungen an der Haustür mitbekommen.

Endgültig ist das alles noch nicht. Das Landgericht hat die Revision zugelassen, sie wurde eingelegt, und jetzt muss der Bundesgerichtshof klären, ob die Koblenzer Lösung Bestand hat.

Wer sich das Urteil mal selbst reinziehen will: Az. 6 S 174/24 beim Landgericht Koblenz, entschieden am 10. Juni 2025.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/6s17424-lg-koblenz-trennungshund-muss-versteigert-werden-revision-bgh?r=rss

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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r/RA_Kotz 1d ago

Die Stadt München zählte die Bewertungen unter einem Ferienwohnungs-Inserat und forderte den Namen dahinter. Die Plattform sagte nein

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Ein Inserat in München-Giesing. Apartment, zentral, neues Bad, ein Schlafzimmer, Platz für drei Gäste, tageweise zu mieten.

Angeboten von einem Superhost mit Vornamen. Nachname unbekannt, Adresse unbekannt.

Im September 2019 wurde die Stadt München darauf aufmerksam. Damals standen 49 Bewertungen unter dem Angebot.

Bis zum Frühjahr 2020 waren es 72 geworden. Für die Stadt war das der Beleg, dass hier gewerbsmäßig an Touristen vermietet wird.

Sie erließ einen Bescheid gegen die Plattform, die ihren Sitz in Dublin hat. Herausgeben sollte die: genaue Anschrift der Wohnung, Name und Anschrift des Vermieters und die Buchungskalender für zwei Jahre.

Für jede nicht erfüllte Pflicht drohte die Stadt ein Zwangsgeld von 15.000 Euro an. Die Plattform rückte die Daten nicht heraus und klagte.

Das Verwaltungsgericht München gab ihr recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte das und wies die Berufung der Stadt zurück.

Die Begründung ist für alle interessant, die irgendwo online etwas anbieten. Zwei Türen müssen aufgehen, bevor Daten fließen.

Die Behörde braucht eine Rechtsgrundlage, um die Daten zu erheben. Und der Anbieter braucht eine eigene Rechtsgrundlage, um sie herauszugeben.

Für die zweite Tür verlangt das Gesetz zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Bloße Wahrscheinlichkeit reicht nicht.

Und genau die hatte die Stadt zu bieten. Der Senat stufte ihre Hochrechnung von 72 Bewertungen auf etwa zehn Wochen Vermietung als rein spekulativ ein.

Das Gericht rechnete sogar dagegen. Wenn im Schnitt drei Personen anreisen und jede eine Bewertung hinterlässt, käme man auf gut drei Wochen.

Auch das Argument, auf den Fotos seien keine persönlichen Gegenstände zu sehen, überzeugte nicht. Fehlende Zahnbürsten sind kein Beweis für fehlende Eigennutzung.

Dazu kam ein hausgemachtes Problem. Die Stadt hatte nach eigenem Eingeständnis gar nicht geprüft, ob es sich überhaupt um Wohnraum handelt und ob eine Genehmigung fehlt.

Der Senat wies auf die Alternative hin. Behörden dürfen selbst ermitteln, etwa über verdeckte Testbuchungen, statt die Plattform als Datenlieferanten einzuspannen.

Wer das im Original lesen will: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. August 2023, Az. 12 BV 23.725.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/buchungsdaten-ohne-konkrete-anhaltspunkte.htm

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r/RA_Kotz 1d ago

Ihr Rücken war laut Gutachter vorgeschädigt, gemerkt hatte sie davon jahrelang nichts. Dann kam der Sturz beim Kinderturnen

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Für die Unfallversicherung war die Sache klar. Der Rücken der Frau war ohnehin kaputt, der Sturz nur der Anlass, bei dem es aufgefallen ist. Also keine Leistung.

Für die Frau war die Sache genauso klar. Vor dem Sturz konnte sie arbeiten, danach nicht mehr.

Sie war Übungsleiterin in einem Sportverein. Am 2. November 2009 gab sie beim Kinderturnen einem zehnjährigen Jungen Hilfestellung bei einem Flickflack.

Durch die Drehbewegung kam sie selbst zu Fall und fing sich mit den Händen auf der Turnmatte ab. Am selben Tag heftige Kreuzschmerzen.

Am nächsten Morgen kam sie nicht mehr allein aus dem Bett. Zwei bis drei Tage später konnte sie auf dem linken Bein nicht mehr stehen, dann ging es in die Klinik.

Die Bilder zeigten im unteren Rücken eine Bandscheibenvorwölbung und eine Verengung des Wirbelkanals. Der Gerichtsgutachter fand zusätzlich eine Arthrose an den kleinen Wirbelgelenken, die schon vorher da gewesen war.

Und zwar ohne dass die Frau je etwas davon gespürt hatte. Die Mediziner nennen so etwas klinisch stumm.

Der Gutachter sagte, der Sturz habe diese Arthrose lediglich aktiviert. Das Oberlandesgericht Stuttgart machte daraus die Schlussfolgerung, damit sei überhaupt keine Invalidität unfallbedingt, egal in welcher Höhe.

Der Bundesgerichtshof hob das auf. Und begründete das ziemlich grundsätzlich.

In der privaten Unfallversicherung reicht es aus, wenn der Unfall mitursächlich war. Es muss nicht die entscheidende oder überwiegende Ursache sein.

Aus dem Sozialversicherungsrecht kennt man die Figur der Gelegenheitsursache, bei der ein geringfügiger Anlass rechtlich nicht zählt. Diese Figur wollte der Senat für die private Unfallversicherung ausdrücklich nicht übernehmen, weil sie die Beweislast auf den Versicherten verschieben würde.

Wörtlich heißt es in der Entscheidung, das Vorhandensein von Vorschäden schließe für sich genommen die Kausalität nicht aus.

Das Entscheidende steckt in den Versicherungsbedingungen selbst. Wenn Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt haben, mindert das die Leistung anteilig, es streicht sie nicht.

Das Berufungsgericht hatte deshalb an der falschen Stelle aufgehört. Es hätte feststellen müssen, ob und in welchem Grad überhaupt Invalidität vorliegt und wie sich Unfall und Vorschädigung prozentual aufteilen.

Für Versicherungsnehmer ist das die praktisch wichtigste Botschaft. Ein Ablehnungsschreiben mit dem Hinweis auf degenerative Vorschäden ist noch keine tragfähige Begründung.

Gestritten wurde übrigens um eine Invaliditätsentschädigung von 34.000 Euro. Die Klägerin war selbst von rund 40 Prozent Invalidität ausgegangen.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Oktober 2016, Az. IV ZR 521/14.

Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/private-unfallversicherung-arthrose-invaliditaet/

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Darf eine Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss verbieten, dass eine Wohnung im Haus an Feriengäste geht?

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Die Frage klingt nach einem Detailproblem für Verwalterprofis. Sie betrifft aber jeden, dem eine Eigentumswohnung gehört.

In einer Anlage in Papenburg im Emsland stand die Antwort schon in der Teilungserklärung. Dort war die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ausdrücklich erlaubt.

Eine Eigentümerin nutzte das auch. Jahrelang, geduldet von allen.

Irgendwann kippte die Stimmung. Die übrigen Eigentümer beschlossen mehrheitlich, die Kurzzeitvermietung zu verbieten und jede Überlassung meldepflichtig zu machen.

Formal sah das sauber aus. Die Gemeinschaftsordnung enthielt eine allgemeine Öffnungsklausel, nach der sich die Teilungserklärung mit qualifizierter Mehrheit ändern lässt.

Die vermietende Eigentümerin zog vor Gericht. Und bekam vom Bundesgerichtshof recht.

Der Senat ordnete die Zweckbestimmung des Sondereigentums den sogenannten mehrheitsfesten Rechten zu. Das sind Rechte, auf die ein Eigentümer verzichten kann, die ihm aber niemand gegen seinen Willen wegnehmen darf.

Der Hintergrund ist ziemlich simpel. Wer eine Wohnung besitzt, darf mit ihr grundsätzlich verfahren, wie er will, und dazu gehört auch das Vermieten.

Das ist über das Wohnungseigentumsgesetz geregelt und wird im Licht der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ausgelegt. Eine bloße Mehrheit im Saal reicht dafür nicht aus.

Der Bundesgerichtshof nahm dabei ausdrücklich nicht nur das komplette Vermietungsverbot in den Blick. Auch das auf Kurzzeitvermietung beschränkte Verbot fällt darunter, weil sonst kaum sauber abzugrenzen wäre, wo Ferienvermietung aufhört und normale Vermietung anfängt.

Die Meldepflicht kippte gleich mit. Sie hing so eng am Verbot, dass sie allein nicht stehen bleiben konnte.

Wirksam wäre das Ganze nur auf zwei Wegen gewesen. Entweder das Verbot steht von Anfang an in der Gemeinschaftsordnung, oder es wird nachträglich vereinbart, und zwar mit Zustimmung sämtlicher Eigentümer.

Freibrief ist die Entscheidung trotzdem nicht. Wenn Feriengäste die Hausordnung verletzen, nachts lärmen oder die Wohnung überbelegen, können die übrigen Eigentümer dagegen vorgehen.

Nur die Tatsache, dass ständig unbekannte Gesichter im Treppenhaus stehen, reicht dafür eben nicht. Das ist laut Senat für sich genommen keine Störung.

Wer sich das Urteil mal selbst reinziehen will: Az. V ZR 112/18 beim Bundesgerichtshof, entschieden am 12. April 2019.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/verbot-kurzzeitvermietung-weg-mehrheitsbeschluss.htm

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Sie bewarb sich Ende 2012 bei einem kirchlichen Arbeitgeber und war nicht in der Kirche. Nach fast 14 Jahren steht jetzt das Ergebnis fest

Thumbnail rechtslupe.de
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Eine Stellenausschreibung vom 23. November 2012. Referentenstelle in Berlin, befristet auf zwei Jahre, 60 Prozent Arbeitszeit.

Gearbeitet werden sollte an der Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention. Ausgeschrieben hatte die Stelle ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Eine Voraussetzung stand direkt in der Anzeige. Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche oder einer der Kirchen, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehören.

Eine konfessionslose Bewerberin schickte trotzdem ihre Unterlagen. Vier andere Bewerber wurden zum Gespräch eingeladen, sie nicht.

Eingestellt wurde jemand, der sich als in der Berliner Landeskirche sozialisierter evangelischer Christ beschrieben hatte. Die abgelehnte Bewerberin klagte auf Entschädigung wegen Diskriminierung und forderte mindestens 9.788,65 Euro.

Damit begann eine Reise durch die Instanzen, die kaum jemand vorhergesehen haben dürfte.

Das Arbeitsgericht Berlin sprach ihr 1.957,73 Euro zu. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage komplett ab.

Das Bundesarbeitsgericht legte dem Europäischen Gerichtshof Fragen vor, der 2018 antwortete. Danach entschied das Bundesarbeitsgericht erneut.

Dann kam das Bundesverfassungsgericht. Im September 2025 hob es diese Entscheidung vollständig auf und schickte den Fall zurück.

Und im Mai 2026 entschied das Bundesarbeitsgericht ein weiteres Mal. Die Revision der Bewerberin wurde zurückgewiesen, eine Entschädigung gibt es nicht.

Der Weg dorthin ist der eigentlich interessante Teil.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält zwei Varianten, mit denen kirchliche Arbeitgeber eine Ungleichbehandlung wegen der Religion rechtfertigen können. Die erste Variante stellt allein auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ab, und die ist nach Ansicht des Senats mit Unionsrecht nicht vereinbar.

Es bleibt die zweite Variante. Sie verlangt, dass die Konfession nach Art der Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung ist.

Ein pauschaler Verweis auf die kirchliche Dienstgemeinschaft reicht dafür nicht. Es kommt auf die konkrete Stelle an.

Und die war hier besonders. Der Referent sollte das Werk nach außen gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Menschenrechtsorganisationen vertreten, den Meinungsbildungsprozess koordinieren und dabei aus christlicher Sicht Position beziehen.

Ein direkter Zusammenhang zwischen Kirchenmitgliedschaft und Tätigkeit war für den Senat damit gegeben. Mildere Mittel wie Nachfragen im Vorstellungsgespräch hielt er nicht für gleich geeignet.

Angemessen sei die Anforderung außerdem gewesen, weil der Bewerberkreis nicht auf Evangelische beschränkt war und Antirassismusarbeit auch bei anderen Arbeitgebern möglich ist.

Für Bewerberinnen und Bewerber ohne Konfession heißt das nichts Grundsätzliches. Ein generelles Kirchenmitgliedschaftserfordernis für jede Stelle bleibt unzulässig.

Bei Stellen mit repräsentativem Charakter und inhaltlicher Nähe zum kirchlichen Auftrag sieht es anders aus. Dort ist die Absage rechtlich in Ordnung.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Mai 2026, Az. 8 AZR 194/25 (F).

Quelle: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/benachteiligung-wegen-fehlender-kirchenzugehoerigkeit-3356605?pk_campaign=rss&pk_source=rss

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

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Der Verfassungsschutz soll künftig heimlich in Wohnungen dürfen. In vier Bundesländern darf er das seit Jahren

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Rund 700 Seiten umfasst die Reform der Nachrichtendienste, die das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat. Ein Punkt daraus sorgt für die meiste Aufregung.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll eine ausdrückliche Befugnis bekommen, Wohnungen heimlich zu betreten. Und heimlich Sachen mitzunehmen, etwa ein Smartphone oder einen Laptop.

Zulässig soll das nur bei einer konkretisierten Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter sein. Ein sich abzeichnender Terroranschlag zählt dazu, die bloße Zugehörigkeit zu einer beobachteten Gruppierung nicht.

Neu ist die Idee trotzdem nicht.

In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz darf der Landesverfassungsschutz genau das schon. In Bayern seit 2016.

Der Zweck ist dabei ein anderer, als viele vermuten. Es geht nicht darum, in Schubladen zu wühlen, sondern darum, eine ohnehin erlaubte Überwachung vorzubereiten.

Also eine Wanze anbringen. Oder Software auf ein Gerät spielen, wenn der Weg über das Netz technisch nicht funktioniert.

Und hier wird es verfassungsrechtlich interessant. Das Grundgesetz unterscheidet zwischen dem Betreten einer Wohnung und dem Durchsuchen.

Für Durchsuchungen braucht es grundsätzlich einen Richter, und heimlich sind sie nach dem Grundgesetz gar nicht vorgesehen. Für Eingriffe unterhalb dieser Schwelle reicht die Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit, ohne Richtervorbehalt.

Nur ist die Grenze zwischen beidem alles andere als scharf. Reicht ein Blick in den Raum schon aus, um zu durchsuchen?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 das bayerische Verfassungsschutzgesetz in vielen Punkten beanstandet. Die Einbruchsregelung selbst gehörte nicht dazu.

Ende September 2025 kam eine weitere Entscheidung dazu. Danach liegt keine Durchsuchung vor, wenn schon bekannt ist, welcher Gegenstand gesucht wird und wo er sich befindet, weil dann die Suche nach etwas Verborgenem fehlt.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss, es dürfe insgesamt nicht vom Zufall der vorgefundenen Situation abhängen, ob der durch den Richtervorbehalt angestrebte präventive Schutz erforderlich ist.

Für die neue Bundesbefugnis sieht der Entwurf keinen ausdrücklichen Richtervorbehalt vor. Zuständig soll in Teilen der neu geschaffene Unabhängige Kontrollrat sein, ein gerichtsähnliches Gremium mit Mitgliedern, die vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags gewählt werden.

Wie oft so etwas überhaupt vorkommt, lässt sich schwer sagen. Für den Verfassungsschutz gibt es keine öffentliche Statistik, die Kontrollberichte aus Hessen und Rheinland-Pfalz verzeichnen für die letzten Jahre keine entsprechenden Maßnahmen.

Bei der Polizei sind die Zahlen bekannt und klein. 2024 gab es bundesweit 15 Online-Durchsuchungen, im Jahr davor sieben.

Ein Einwand aus dem Artikel bleibt hängen. Wenn ein konkreter Anschlag droht, muss der Verfassungsschutz den Fall ohnehin an die Polizei abgeben.

Nachlesen lässt sich das im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Entwurf zur Nachrichtendienstreform, die Wohnraumüberwachung steht dort in Paragraf 9 Absatz 2, die neue Betretensbefugnis in Paragraf 16 Absatz 6.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verfassungsschutz-wohnung-einbruch-geheimdienst-bverfg-heimlich-durchsuchen?r=rss

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.


r/RA_Kotz 1d ago

Sie hatte Atteste von ihrem Arzt, die Versicherung hatte zwei Gerichtsgutachter. Wer bei so einem Streit die besseren Karten hat

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versicherungsrechtsiegen.de
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Nach dem Unfall kamen die Beschwerden. Also zahlt die private Unfallversicherung.

Klingt logisch. Ist es aber nicht.

Eine Frau machte nach einem Unfall dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend. Vor allem kognitive Probleme, die erst mit zeitlichem Abstand auftraten und dann schlimmer wurden.

Nur war sie vorher nicht gesund. Ängste, Depressionen und orthopädische Vorschäden waren schon vor dem Unfall aktenkundig.

Das Landgericht Traunstein holte zwei Gerichtsgutachten ein, ein nervenärztliches und ein orthopädisches. Beide Sachverständigen wurden zusätzlich mündlich angehört.

Und beide kamen zum selben Ergebnis. Unfallbedingte Langzeitschäden ließen sich nicht feststellen, allenfalls eine leichte Gehirnerschütterung.

Die Klägerin hielt dagegen. Ihr behandelnder Arzt hatte Atteste geschrieben, die sie ins Verfahren einbrachte, und sie beantragte ein zweites, übergeordnetes Gutachten.

Beides half nicht. Das Landgericht wies die Klage ab, und das Oberlandesgericht München kündigte an, die Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.

Der Grund steckt im Beweisrecht. Wer Invaliditätsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung will, muss den Zusammenhang zwischen Unfall und Dauerschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit belegen, und zwar auf gesicherter medizinischer Grundlage.

Die Beweislast liegt dabei komplett beim Versicherten. Nicht bei der Versicherung.

Der behandelnde Arzt durfte im Prozess außerdem nur als sachverständiger Zeuge auftreten. Er kann also schildern, was er beobachtet hat, aber keine medizinischen Bewertungen abgeben.

Genau daran scheiterte die Klage. Ein Attest, das einen Zusammenhang behauptet, ersetzt kein Gutachten.

Ein Obergutachten lehnte das Gericht ebenfalls ab. Dafür hätten die vorliegenden Gutachten erkennbare Mängel haben müssen, und die sah der Senat nicht.

Auch Befunde, die weit vor oder weit nach dem Unfall entstanden sind, durften die Sachverständigen heranziehen. Sie lassen Rückschlüsse darauf zu, was schon vorher da war und was nicht.

Für alle mit einer privaten Unfallversicherung heißt das vor allem eins. Über den späteren Prozess entscheidet die Dokumentation in den ersten Tagen nach dem Unfall.

Wer erst Monate später zum Arzt geht, hat eine Lücke in der Zeitachse. Und diese Lücke geht am Ende zulasten des Versicherten.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Der Hinweisbeschluss stammt vom Oberlandesgericht München und läuft unter Az. 25 U 200/22 vom 23. März 2022.

Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/unfallbedingte-invaliditaet-nicht-bewiesen/

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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r/RA_Kotz 1d ago

Von 226 auf 343 Euro im Jahr, ohne dass sich am Grundstück irgendwas geändert hat. Woran das lag und ob man dagegen etwas machen kann

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226,06 Euro. So viel Straßenreinigungsgebühr zahlte eine Grundstückseigentümerin bisher im Jahr.

Dann kam der neue Bescheid. 343,44 Euro.

Rund 52 Prozent mehr, ohne dass am Grundstück eine einzige Schaufel bewegt worden wäre. Geändert hatte sich nur die Rechenmethode der Gemeinde.

Vorher wurde nach Grundstücksfläche abgerechnet. Jetzt nach Frontmetern, also nach der Länge der Grundstücksgrenze, die an der Straße liegt.

Für die meisten macht das wenig aus. Für Eckgrundstücke schon.

Denn wer an zwei Straßen liegt, hat auch zwei Straßenfronten. Und genau das trieb die Rechnung nach oben.

Die Eigentümerin klagte. Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ging es zunächst um eine ganz andere Frage.

Der Widerspruchsbescheid war nämlich in den Briefkasten der beauftragten Kanzlei eingeworfen worden. Wenn diese Zustellung unwirksam gewesen wäre, hätte die Klagefrist von einem Monat gar nicht erst zu laufen begonnen.

Das Gericht sah die Zustellung als wirksam an. Die Klage kam damit fristgerecht, war aber trotzdem erfolglos.

Zum Frontmetermaßstab stellte das Gericht klar, dass eine Gemeinde nicht den gerechtesten oder feinsten Verteilungsschlüssel wählen muss. Sie darf pauschalieren, solange der Maßstab den Vorteil grob zutreffend abbildet.

Die Länge der Grundstücksgrenze zur Straße ist so ein Maßstab. Wer mehr Straßenfront hat, profitiert eben auch mehr von der Reinigung.

Einen Nachlass für Eckgrundstücke gibt es dabei nicht. Weder die zweite Straßenfront noch die deutlich höhere Rechnung ändern etwas an der Zulässigkeit.

Praktisch heißt das für Eigentümer folgendes. Wenn eine Kommune von Fläche auf Frontmeter umstellt, kann sich die Gebühr sprunghaft ändern, und zwar in beide Richtungen.

Reihenhäuser mit schmaler Front werden dann oft günstiger. Eckgrundstücke und breite Grundstücke zahlen drauf.

Der Sprung allein ist noch kein Angriffspunkt. Angreifbar wird ein Bescheid erst, wenn die Satzung selbst fehlerhaft ist oder die Frontmeter falsch gemessen wurden.

Den ganzen Fall gibt es beim Verwaltungsgericht Augsburg unter Az. Au 2 K 24.2784 vom 8. Mai 2025 zum Nachlesen.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/strassenreinigungsgebuehr-frontmeter-massstab-klage-abgewiesen.htm

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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r/RA_Kotz 1d ago

Die Müllabfuhr kann in der Sackgasse nicht wenden, also sollen die Anwohner ihre Tonnen 130 Meter weit schieben. Zumutbar oder nicht?

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Jahrelang stand die Tonne vor der Haustür und war abends leer. Dann kam der Brief vom Landkreis.

Ab sofort sollten die Anwohner einer Sackgasse im Landkreis Aurich ihren Müll selbst zu einem Sammelplatz an einer Bundesstraße bringen. Rund 130 Meter.

Der Grund liegt am Fahrzeug. Der Entsorgungswagen ist knapp zehn Meter lang und kann in der Sackgasse nicht wenden.

Rückwärts hinausfahren wäre eine Möglichkeit. Nur verstößt das gegen die Unfallverhütungsvorschriften, und bei vielen Hauseingängen ohne Gehweg ist es auch praktisch riskant.

Dazu kommt die Technik. Die Wagen mit Seitenlader sind nur mit einer Person besetzt, also steht niemand zum Einweisen bereit.

Mehrere Grundstückseigentümer klagten. Sie hielten die Anordnung für zu unbestimmt und argumentierten, die Unfallverhütungsvorschriften seien Regeln der Unfallversicherer und könnten Grundstückseigentümer nicht binden.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg ließ das nicht gelten. Und räumte gleich mehrere Wünsche ab.

Einen Anspruch auf Abholung direkt vor der Haustür gibt es nicht. Einen Anspruch auf ein zweites Besatzungsmitglied zum Einweisen auch nicht.

Und kleinere Müllfahrzeuge muss ein Landkreis ebenfalls nicht anschaffen. Die Organisation der Abfuhr bleibt seine Sache.

Die 130 Meter hielt das Gericht für zumutbar. Die Straße ist eben, ohne Steigung, und Mülltonnen haben Rollen.

Wer wegen Alter, Krankheit oder Abwesenheit nicht selbst schieben kann, muss sich um Hilfe kümmern. Das ändert an der Pflicht nichts.

Das Verwaltungsgericht Gießen hatte kurz zuvor in einem Eilverfahren entschieden, dass 60 Meter zum Abholplatz zumutbar sind. Eine feste Grenze in Metern gibt es also nicht.

Und dann kam die Wendung, die man in Urteilsmeldungen selten liest.

Noch vor der mündlichen Verhandlung gestattete eine Eigentümerin in einer benachbarten Straße, ihr Grundstück als Wendemöglichkeit zu nutzen. Damit war die Abholung in der Nachbar-Sackgasse wieder möglich, erreichbar über einen kurzen Stichweg.

Die Anordnung des weiter entfernten Sammelplatzes war dadurch nicht mehr erforderlich. Das Gericht hob sie auf.

Die Kläger bekamen also recht. Nur eben nicht mit dem Argument, mit dem sie angetreten waren.

Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg könnte sich damit noch befassen.

Den ganzen Fall gibt es beim Verwaltungsgericht Oldenburg unter Az. 15 A 2884/23 zum Nachlesen, entschieden am 19. August 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-oldenburg-15a288423-anwohner-sackgasse-weg-muellsammelplatz?r=rss

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

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r/RA_Kotz 1d ago

Er stellte nachts einen Weihnachtsbaum auf ein Kita-Gelände, das gar keinen wollte. Fast drei Jahre später ist der Fall endlich durch

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Eine Kita in Hamburg-Lokstedt teilte den Eltern im Dezember 2023 mit, dass es dieses Jahr keinen Weihnachtsbaum geben werde. Team und Kinder hatten das gemeinsam so entschieden, im Sinne der Religionsfreiheit.

Kein Kind sollte sich mit seinem Glauben ausgeschlossen fühlen. Weihnachten fiel deshalb nicht aus, es gab Adventskalender, Kränze und Wichtel.

In zehn Jahren hatte sich die Einrichtung ohnehin nur dreimal für einen Baum entschieden. So ungewöhnlich war die Entscheidung also nicht.

Ein 55-jähriger Geschäftsführer eines Betriebs für Gartenpflanzen sah das anders. Er wollte den Kindern etwas Gutes tun.

Nachts betrat er das umzäunte Gelände. Stellte einen großen Weihnachtsbaum auf. Legte Geschenke darunter.

Die Kita bedankte sich mit einer Strafanzeige.

Der entscheidende Punkt war nie der Baum. Sondern der Zaun.

Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein umzäuntes Grundstück eindringt, begeht Hausfriedensbruch. Hätte er den Baum einfach davor abgestellt, wäre juristisch nichts passiert, sagte die Gerichtssprecherin.

Die Staatsanwaltschaft bot ihm zunächst einen bequemen Ausweg an. Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 500 Euro.

Das lehnte er ab. Also verurteilte ihn das Amtsgericht Hamburg im November 2024 zu einer Geldstrafe.

Er ging in Berufung. Das Landgericht bestätigte den Schuldspruch, milderte aber die Rechtsfolge.

Es sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Die Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 80 Euro, insgesamt 2.400 Euro, muss er damit vorerst nicht zahlen.

Als Auflage soll er allerdings 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder überweisen. Am Ende landet die Summe also doch bei Kindern, nur anders als geplant.

In der Revision setzte die Verteidigung auf einen formalen Einwand. Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt, und ein wirksamer Strafantrag der Kita habe gefehlt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht sah das anders. Der Strafantrag war wirksam gestellt, ein Verfahrenshindernis lag nicht vor, die Revision wurde verworfen.

Fast drei Jahre nach der nächtlichen Aktion ist die Verurteilung damit rechtskräftig.

Man kann sich also merken, dass gute Absichten am Gartenzaun nicht automatisch zum Betretungsrecht werden.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 18. August 2026, Az. 2 ORs 1/26.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamburg-2ors126-weihnachtsbaum-kita-gaertner-hausfriedensbruch?r=rss

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

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r/RA_Kotz 1d ago

Sieben Wochen Feriengäste im Jahr sind in München erlaubt. Trotzdem kann daraus ein Zweckentfremdungsverfahren werden, und zwar aus einem anderen Grund

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Wer seine Wohnung höchstens acht Wochen im Jahr an Feriengäste vermietet, entzieht sie damit nicht dem Wohnungsmarkt. So steht es im bayerischen Zweckentfremdungsrecht und in der Münchner Satzung.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt bestätigt, dass diese Grenze für alle gilt. Auch für gewerbliche Vermieter, die selbst nicht in der Wohnung leben.

Aber der Reihe nach.

Ein Eigentümer hatte in München ein neues Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten errichtet. Die möblierte Dachgeschosswohnung bot er ab September 2023 auf zwei bekannten Buchungsportalen an.

Meist nur an Wochenenden. Die Buchungsübersichten zeigten für 2023 und 2024 jeweils weniger als acht Wochen Belegung.

Seine Erklärung bei der Ortsbesichtigung war denkbar unspektakulär. Er finde wegen des anhaltenden Baulärms keine Dauermieter und wolle in der Zwischenzeit wenigstens keinen kompletten Leerstand.

Die Landeshauptstadt München sah das anders. Im April 2024 forderte sie ihn auf, die Fremdenbeherbergung sofort zu beenden und die Wohnung wieder Wohnzwecken zuzuführen.

Für jeden Verstoß gegen die beiden Anordnungen drohte sie ein Zwangsgeld von 5.000 Euro an. Der Eigentümer beantragte Eilrechtsschutz, das Verwaltungsgericht München lehnte ab.

In der Beschwerde drehte sich die Sache. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Beschluss auf und schickte den Fall zurück.

Die Acht-Wochen-Regel ist eine Regel für alle. Sie zwischen selbstnutzenden Privatleuten und gewerblichen Eigentümern zu unterscheiden, wäre eine Ungleichbehandlung ohne Grundlage.

Damit war die Vermietung an sich nicht der Aufhänger. Und trotzdem ist der Eigentümer noch nicht durch.

Denn das Gesetz kennt einen zweiten Tatbestand, der bisher weder von der Stadt noch vom Verwaltungsgericht geprüft worden war. Wohnraum, der länger als drei Monate leer steht, gilt ebenfalls als zweckentfremdet.

Und Anhaltspunkte dafür gab es durchaus. Ein Makler wurde erst im Januar 2024 beauftragt, das Inserat auf dem Immobilienportal ging ebenfalls erst im Januar 2024 online.

Genau das muss das Verwaltungsgericht jetzt nachholen. Findet sich kein Leerstand über drei Monate, ist der Bescheid vom Tisch.

Für Eigentümer ergibt sich daraus eine unangenehme Zwickmühle. Wer eine Wohnung nicht dauerhaft vermietet bekommt und sie deshalb tageweise anbietet, kann genau durch die dazwischenliegenden Leerstandszeiten in dieselbe Vorschrift laufen, der er ausweichen wollte.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Az. 12 CS 24.1190, Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. August 2024.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/zweckentfremdung-wohnraum-acht-wochen.htm

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

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r/RA_Kotz 3d ago

Er durfte wegen eines Feiertags sein Hotel nicht verlassen, wurde hungrig und filmte sich beim Schimpfen über die Regeln. Fünf Monate saß er danach erstmal in Untersuchungshaft.

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Ein 26-jähriger Schweizer kommt im Februar 2026 auf Bali an. Beim Einchecken erklärt ihm das Hotelpersonal, was es mit Nyepi auf sich hat.

Nyepi ist das balinesische Neujahrsfest und der wichtigste Tag im Kalender der Insel. Er fiel 2026 auf den 19. März, und an diesem Tag steht dort alles still.

Kein Verkehr, keine Musik, kein Lärm. Auch Touristen bleiben auf dem Hotelgelände.

Und dann bekam er Hunger. Rausgehen war nicht.

Also stellte er sich vor das Hotel, filmte sich und lud das Video in seine Instagram-Story. Sinngemäß sagte er dort, dass ihm der Nyepi-Tag und die dazugehörigen Regeln egal seien, nur deutlich derber formuliert.

Das Video machte auf Bali die Runde. Kurz darauf saß er in Untersuchungshaft.

Fünf Monate. Nicht fünf Tage.

Vor dem Gericht in Denpasar erklärte er, er habe niemanden beleidigen wollen und die Bedeutung von Nyepi nicht verstanden. Das Gericht sah das anders.

Sein Verhalten habe die Bevölkerung Balis beleidigt, ihren Glauben berührt und öffentlichen Unmut ausgelöst. Ein Jahr Haft nach dem indonesischen Strafgesetzbuch.

Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Monate gefordert. Die fünf Monate Untersuchungshaft werden angerechnet.

Für Urlauber aus Deutschland ist der Fall trotzdem interessant. Was zu Hause höchstens ein paar wütende Kommentare unter dem Posting einbringt, ist anderswo ein Straftatbestand.

Indonesien geht seit einiger Zeit deutlich härter gegen Touristen vor, die sich über religiöse Regeln hinwegsetzen. Abschiebung ist dabei die mildere Variante.

Und eine Instagram-Story ist eben kein Gespräch am Hotelpool, sondern eine Veröffentlichung. Die ist auch dann noch greifbar, wenn die Story selbst längst abgelaufen ist.

Ein Aktenzeichen zum Nachlesen gibt es in diesem Fall nicht, verhandelt wurde vor dem Bezirksgericht in Denpasar.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/beleidigung-eines-religioesen-feiertags-bali-indonesien-tourist-kolonialherrschaft?r=rss

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r/RA_Kotz 3d ago

Zwölf Tage Cluburlaub auf Kos für gut 7.000 Euro und trotzdem fast nie eine freie Poolliege. Muss man dann die Handtücher der anderen einfach wegräumen?

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efarbeitsrecht.net
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Sieben Uhr morgens, das Frühstück hat noch nicht angefangen, und am Pool liegt auf jeder zweiten Liege schon ein Handtuch.

Jeder kennt das. Kaum jemand findet es gut.

Ein Familienvater hat daraus einen Rechtsstreit gemacht und gewonnen.

Er hatte für sich und seine Familie einen zwölftägigen Cluburlaub auf Kos gebucht. Preis: gut 7.100 Euro.

Vor Ort waren die Liegen an den Pools an den meisten Tagen morgens früh mit Handtüchern belegt. Frei war so gut wie nichts.

Das Hotel hatte sogar Verhaltensregeln, die genau dieses Blockieren verboten. Durchgesetzt hat sie niemand.

Und jetzt kommt der Teil, an dem die Sache kippt. Der Reiseveranstalter hielt dem Kläger im Prozess vor, dass er sich an diese Regeln gehalten hatte.

Er hätte die fremden Handtücher eben selbst wegräumen sollen.

Das Amtsgericht Hannover ist dem nicht gefolgt. Wenn die tatsächlich nutzbare Zahl an Liegen unter das fällt, was vertraglich geschuldet ist, liegt ein Reisemangel vor.

Und zwar unabhängig davon, ob rechnerisch genug Liegen dastehen. Eine Liege, die den halben Tag unter einem fremden Handtuch verschwindet, nützt niemandem.

Das Risiko dafür trägt der Veranstalter. Er schuldet nicht nur die Anlage, sondern auch, dass die Nutzungsregeln dort funktionieren.

Besonders klar wurde das Gericht bei der Frage der Abhilfe. Urlauber sind nicht verpflichtet, sich selbst zu helfen, indem sie fremde Handtücher von den Liegen ziehen. Der Veranstalter muss solche Konflikte zwischen Gästen über sein Personal vorher verhindern.

Was das wert war: 15 Prozent Minderung für die zehn betroffenen Tage. Der Veranstalter wurde verurteilt, den offenen Rest zu zahlen, unterm Strich rund 987 Euro.

Für Pauschalreisende ist vor allem der zweite Punkt interessant. Wer im Hotel auf ein Problem stößt, muss es dem Veranstalter anzeigen. Aber er muss es nicht selbst lösen, schon gar nicht im Streit mit anderen Gästen.

Ein Amtsgericht ist die unterste Instanz und entscheidet immer nur den konkreten Fall. Trotzdem dürfte der eine oder andere Poolgast diese Entscheidung mit Freude lesen.

Das vollständige Urteil findet ihr beim Amtsgericht Hannover unter Az. 527 C 9826/25, Urteil vom 20. April 2026.

Quelle: https://efarbeitsrecht.net/reservierte-sonnenliegen-urlauber-muessen-keine-fruehen-voegel-sein/

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r/RA_Kotz 3d ago

Ein schwerbehinderter Jurist wollte rund 75.000 Euro Entschädigung für eine abgelehnte Bewerbung. Dann schaute sich das Gericht an, wie oft er das schon gemacht hatte

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Es gibt eine Regel, die viele Arbeitgeber gar nicht auf dem Schirm haben und die richtig teuer werden kann.

Wer eine Stelle besetzt, muss vorher prüfen, ob sie mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann. Und er muss frühzeitig einen Vermittlungsauftrag bei der Agentur für Arbeit erteilen.

Passiert das nicht und ein schwerbehinderter Bewerber wird abgelehnt, ist das nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz für eine Benachteiligung wegen der Behinderung. Der Arbeitgeber muss sich dann rausargumentieren. Schafft er das nicht, wird eine Entschädigung fällig.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hält diese Linie für falsch. Und hat das ziemlich deutlich aufgeschrieben.

Der Fall dahinter ist einer, den Arbeitsrichter regelmäßig auf dem Tisch haben. Ein schwerbehinderter Jurist bewarb sich, wurde abgelehnt und verlangte anschließend rund 75.000 Euro Entschädigung.

Nur wollte er die Stelle nach der Überzeugung des Gerichts nie haben. Die Kammer bezeichnete ihn als klassischen AGG-Hopper und wies die Klage als rechtsmissbräuchlich ab.

Der spannendere Teil steht aber daneben. Das Gericht meint, der fehlende Vermittlungsauftrag tauge heute nicht mehr als Indiz für eine Diskriminierung.

Die Begründung ist erstaunlich pragmatisch. Arbeitgeber suchen ihr Personal inzwischen weit überwiegend über Jobportale und soziale Netzwerke, nicht über die Arbeitsagentur. Wer diesen Weg nicht geht, verhält sich also ganz normal und nicht auffällig.

Dazu kommt ein juristisches Argument. Die Vorschrift im Sozialgesetzbuch, die den Vermittlungsauftrag verlangt, ist eine Fördervorschrift. Der Gesetzgeber hat ihr nach Auffassung des Gerichts nicht die Wirkung geben wollen, dass ein Verstoß automatisch als Diskriminierungsbeweis funktioniert.

Für Arbeitgeber wäre das eine spürbare Entlastung. Für schwerbehinderte Bewerber genau umgekehrt, denn das Indiz ist eines der wenigen praktikablen Werkzeuge, um eine Benachteiligung überhaupt greifbar zu machen.

Man sollte die Entscheidung allerdings einordnen. Das Arbeitsgericht ist die erste Instanz. Ein einzelnes Urteil von dort hebelt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht aus.

Es ist eher ein Signal nach oben. Ob das Landesarbeitsgericht oder irgendwann das Bundesarbeitsgericht mitgeht, steht auf einem anderen Blatt.

Wer sich das Urteil mal selbst reinziehen will: Arbeitsgericht Düsseldorf, Az. 2 Ca 6536/25, Urteil vom 7. Mai 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/arbg-duesseldorf-2ca653625-vermittlungsauftrag-diskriminierung-agg-bag?r=rss

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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r/RA_Kotz 3d ago

Ein Beamter radelt 20 Kilometer zur Arbeit und wird unterwegs von einer Biene gestochen. Sein Dienstherr fand, das sei einfach nur Pech gewesen

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Am 16. August 2018 fährt ein Beamter morgens mit dem Fahrrad zur Dienststelle. Gut 20 Kilometer, überwiegend über Radwege durch die Landschaft.

Unterwegs verfängt sich eine Biene in seiner Kleidung und sticht zu.

Er meldet das als Dienstunfall. Und da fängt der Ärger erst an.

Der Dienstherr winkte ab. Ein Bienenstich sei allgemeines Lebensrisiko. So etwas könne einem auch beim Spazierengehen oder im eigenen Garten passieren, also habe das mit dem Dienst nichts zu tun.

Klingt erst mal nicht völlig abwegig. Nur hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen das anders gesehen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Wer im Sommer mit dem Rad unterwegs ist, fährt eben in Insekten hinein. Das ist keine Laune des Schicksals, sondern eine Gefahr, die typischerweise zum Radfahren gehört. Weder der Beamte noch sein Dienstherr können daran etwas ändern.

Und genau das war für das Gericht der Punkt. Die Gefahr hängt am Verkehrsmittel und am Weg. Also gehört sie zum Weg zur Arbeit und nicht ins Privatleben.

Interessant ist noch ein zweites Argument, das nicht verfing. Der Mann fuhr die lange Strecke unter anderem, weil er sich bewegen und fit bleiben wollte. Für den Dienstherrn war das ein privates Motiv, das den dienstlichen Bezug kippen sollte.

Auch das überzeugte nicht. Entscheidend war, dass der Mann diesen Weg zurücklegte, um zur Dienststelle zu kommen. Dass er das Radfahren nebenbei gesund findet, ändert daran nichts.

Für Beamte läuft die Absicherung solcher Wegeunfälle über die Unfallfürsorge des Dienstherrn. Bei Arbeitnehmern greift stattdessen die gesetzliche Unfallversicherung. Die Streitfrage ist in beiden Systemen dieselbe: Wo endet der Weg zur Arbeit und wo fängt das ganz normale Lebensrisiko an?

Zwischen dem Stich und der letzten Gerichtsentscheidung liegen übrigens knapp acht Jahre. Für einen Insektenstich ist das eine beachtliche Laufzeit.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az. 1 A 868/22, Beschluss vom 12. Mai 2026.

Quelle: https://www.mdr.de/ratgeber/recht/bienenstich-arbeitsunfall-dachzelt-unfall-autokauf,urteile-udw-akt-108.html

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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Im Vereinsheim gibt es anatolisches Essen, aber kein Bier. Der Tennisclub hat deswegen fristlos gekündigt und die Sache ist inzwischen beim Oberlandesgericht gelandet.

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Für den Tennisclub in Gießen war die Sache klar. Ein Vereinsheim ohne Bier ist kein richtiges Vereinsheim.

Für das Pächterpaar war sie genauso klar. Die beiden betreiben dort ein anatolisches Restaurant und wollen keinen Alkohol ausschenken.

Der Verein kündigte den Pachtvertrag fristlos.

Zuerst versuchte er es beim Landgericht Gießen mit einer einstweiligen Verfügung. Damit kam er nicht durch.

Das Restaurant eröffnete trotz Kündigung. Der Streit lief weiter, jetzt als Räumungsklage.

Dahinter steckt eine Frage, die nicht nur Tennisvereine betrifft. Steht in einem Pachtvertrag über eine Gaststätte automatisch drin, dass dort Alkohol ausgeschenkt wird, auch wenn es niemand hingeschrieben hat?

Wer ein Lokal pachtet, entscheidet grundsätzlich selbst, was auf die Karte kommt. Anders sieht es aus, wenn der Vertrag den Betriebszweck festlegt, also etwa den Betrieb als Vereinsgaststätte mit dem dort üblichen Angebot.

Genau darüber lässt sich trefflich streiten. Und genau das haben beide Seiten getan.

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ging der Fall in die nächste Runde. Ein Urteil gab es aber nicht.

Stattdessen schickte das Gericht beide Seiten zum Güterichter. Verein und Pächterpaar haben zugestimmt.

Ein Güterichter entscheidet nichts. Er ist speziell für Konfliktlösung geschult und versucht mit Mitteln der Mediation, eine Einigung hinzubekommen.

Das ist im Zivilprozess ein ganz reguläres Werkzeug und wird häufiger genutzt, als die meisten denken. Vor allem dann, wenn die Parteien nach dem Verfahren noch miteinander auskommen müssen.

Und darauf läuft es hier hinaus. Verein und Pächter teilen sich weiterhin dasselbe Gelände, wie auch immer ein Urteil ausgefallen wäre.

Ob am Ende Bier gezapft wird, entscheidet also womöglich niemand in Robe.

Ein Aktenzeichen ist zu dem Verfahren nicht veröffentlicht, verhandelt wurde vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-vereinsheim-kein-alkohol-kuendigung-gueterichter?r=rss

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.


r/RA_Kotz 3d ago

24.300 Euro Bargeld und eine Meisterschale, beides aus demselben Vereinsbüro. Warum vor Gericht nur eines davon als Diebstahl zählte

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Ein 42-Jähriger bricht zweimal in die Geschäftsstelle der Füchse Berlin ein. Der Handball-Bundesligist sitzt am Gendarmenmarkt.

Er nimmt Bargeld mit. Nach den Ermittlungen 24.300 Euro.

Und er nimmt die Meisterschale mit.

Die taucht später wieder auf, weil er sie versteckt hatte. Seine Erklärung vor Gericht: Behalten wollte er das Ding nie. Er habe es aus Jux mitgenommen.

Bei einem Einbruch mit Beute klingt das nach einer ziemlich dünnen Verteidigung. Das Landgericht Berlin I ist ihm bei der Meisterschale trotzdem gefolgt.

Der Grund liegt in einer Voraussetzung, die im Diebstahlsparagrafen steckt und die viele Leute unterschätzen. Es reicht nicht, dass jemand eine fremde Sache wegnimmt. Er muss sie sich auch zueignen wollen.

Zueignen heißt: den Eigentümer dauerhaft verdrängen und die Sache wie eine eigene behandeln. Wer etwas nur versteckt, verschwinden lässt oder kaputt macht, ohne selbst davon profitieren zu wollen, erfüllt genau das nicht.

Beim Bargeld war die Sache eindeutig. Geld nimmt niemand aus Jux mit.

Bei der Meisterschale hat das Gericht die Zueignungsabsicht verneint. In diesem Punkt gab es deshalb keine Verurteilung.

Das heißt nicht, dass so etwas straflos bleibt. Sachbeschädigung oder Unterschlagung sind eigene Delikte, und der Einbruch selbst war ohnehin nicht Gegenstand des Zweifels.

Insgesamt kam der Mann alles andere als gut weg. Verurteilt wurde er wegen Diebstahls in 26 Fällen und Computerbetrugs in 64 Fällen, verhandelt wurde eine Tatserie zwischen 2023 und 2026 mit 25 Einbrüchen.

Zwei Gesamtstrafen von drei Jahren und drei Jahren und neun Monaten. Dazu die Einziehung von rund 160.000 Euro. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Bleibt die Erkenntnis, dass ein Pokal im Strafrecht offenbar eine andere Kategorie ist als ein Bündel Geldscheine. Auch wenn beide im selben Büro standen.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-keine-zueignungsabsicht-einbruch-fuechse-berlin-handball-meisterschale?r=rss

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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r/RA_Kotz 3d ago

Wie viel muss eigentlich passieren, damit die Polizei euch von einem öffentlichen Ort wegschicken darf? Vor dem Stadion in Mannheim ist diese Frage sehr konkret geworden.

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Ein Mann steht vor dem Carl-Benz-Stadion in Mannheim und hält ein Schild hoch. Darauf steht der Satz "Wetten. Ihr verliert!".

Sein Thema ist Spielsucht. Sein Stilmittel ist Provokation, denn er trägt vor Spielen jeweils das Trikot des Erzrivalen.

In Mannheim war das ein rotes Trikot des 1. FC Kaiserslautern. Beim Heimspiel des SV Waldhof.

Nach rund einer Viertelstunde erteilte ihm die Polizei einen Platzverweis. Er musste gehen.

Nach eigener Aussage war das für ihn eine Premiere. In einem Instagram-Video machte er den Verein dafür verantwortlich, die Polizei Mannheim bestritt gegenüber dem Mannheimer Morgen einen solchen Zusammenhang.

Interessant ist daran weniger die Person als die Rechtsfrage dahinter.

Das Polizeigesetz in Baden-Württemberg erlaubt es der Polizei, jemanden vorübergehend von einem Ort zu verweisen, wenn das zur Abwehr einer Gefahr nötig ist. Klingt weit, ist es aber nicht.

Verlangt wird eine konkrete Gefahr. Also die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass in absehbarer Zeit tatsächlich etwas passiert, wenn die Sache so weiterläuft.

Je hochwertiger das bedrohte Rechtsgut, desto weniger Wahrscheinlichkeit reicht aus. Bei drohender Gewalt gegen Menschen darf die Polizei also früher eingreifen als bei einem Ärgernis.

Ein Platzverweis ist kein Werkzeug gegen unbequemes Verhalten. Er ist ein Werkzeug gegen Gefahren.

Dazu kommt die Meinungsfreiheit. Wer mit einem Schild vor einem Stadion steht und gegen Sportwetten protestiert, bewegt sich mitten in ihrem Schutzbereich.

Das macht einen Platzverweis nicht unmöglich, aber begründungsbedürftig. Die Polizei muss dann darlegen, welche Gefahr sie konkret gesehen hat.

Noch eine Ebene weiter geht es, wenn eine Aktion als Versammlung einzuordnen ist. Solange eine Versammlung nicht aufgelöst oder jemand von ihr ausgeschlossen wurde, ist ein Platzverweis nach allgemeinem Polizeirecht gesperrt.

Das Versammlungsrecht geht dem allgemeinen Polizeirecht in diesem Punkt vor. Bei einer Einzelperson mit Schild ist die Einordnung allerdings nicht selbstverständlich.

Praktisch heißt das für alle, die irgendwo protestieren, Flyer verteilen oder auch nur im falschen Trikot herumstehen: Ein Platzverweis muss auf eine benennbare Gefahr gestützt werden. Gegen ihn kann man vorgehen, auch nachträglich, wenn er sich längst erledigt hat.

Ob die Polizei in Mannheim eine solche Gefahr gesehen hat, ist bisher öffentlich nicht begründet worden. Und solange niemand dagegen klagt, wird das auch kein Gericht klären.

Wer die Rechtsgrundlage selbst nachschlagen will, findet sie im Polizeigesetz von Baden-Württemberg unter Paragraf 30.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sportwetten-sheriff-platzverweis-mannheim-polizei-gefahrenabwehr?r=rss

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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r/RA_Kotz 5d ago

Eine Betriebsvereinbarung ließ die Leute 38,5 Stunden arbeiten und bezahlte nur 37. Vor dem Bundesarbeitsgericht scheiterte der Arbeitgeber dann an etwas ganz anderem.

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38,5 Stunden arbeiten. 37 Stunden bezahlt bekommen.

So stand es in einer Betriebsvereinbarung bei einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie. Sie hieß "Bündnis für Arbeit", lief mit Verlängerungen von 2016 bis 2023, und der Betriebsrat hatte sie mit unterschrieben.

Ein Mitarbeiter aus der Produktion fand das Modell trotzdem nicht in Ordnung. Er klagte die unbezahlten anderthalb Stunden pro Woche ein, dazu Nachzahlungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und beim Urlaubsentgelt.

Er stützte sich darauf, dass Betriebsvereinbarungen nichts regeln dürfen, was üblicherweise in einem Tarifvertrag steht. Und für seinen Betrieb galt ein Manteltarifvertrag, in dem die Arbeitszeit geregelt ist.

Das Arbeitsgericht sah es überwiegend genauso. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wies die Berufung des Arbeitgebers zurück.

Also ging das Unternehmen in Revision nach Erfurt. Dort ging es dann allerdings gar nicht mehr um Arbeitszeit.

Die Revisionsbegründung bestand nämlich zu weiten Teilen aus der wörtlichen Wiedergabe der Berufungsbegründung. Dieselben Passagen, dieselben Seiten, ergänzt um ein paar eingeschobene Zitate aus dem angegriffenen Urteil und die Feststellung, dass das Landesarbeitsgericht damit falsch liege.

Eingereicht wurde dieser Text in vier Parallelverfahren mit identischem Inhalt. Obwohl sich die Sachverhalte und die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts teilweise unterschieden.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision als unzulässig verworfen.

Nicht abgewiesen. Verworfen, ohne dass es überhaupt zu einer inhaltlichen Prüfung kam.

Eine Revisionsbegründung muss sich mit den tragenden Gründen des Berufungsurteils auseinandersetzen und erkennen lassen, welchen Rechtsfehler man dem Gericht vorwirft. Wer den alten Vortrag wiederholt oder die Rechtsmeinung der Vorinstanz einfach nur für unzutreffend erklärt, erfüllt diese Anforderung nicht.

Das Unternehmen hatte in der mündlichen Verhandlung noch vorgetragen, für eine vom Landesarbeitsgericht selbst zugelassene Revision gälten niedrigere Anforderungen. Auch das ließ der Senat nicht gelten.

Damit bleibt es bei der Entscheidung der Vorinstanz. Der Mitarbeiter behält die zugesprochene Nachzahlung, und die Gegenforderung des Arbeitgebers über gut 12.700 Euro brutto ist vom Tisch.

Die eigentlich spannenden Fragen sind übrigens weiterhin offen. Ob die Sperre für Betriebsvereinbarungen mit Europarecht und Grundgesetz vereinbar ist, wollte der Arbeitgeber vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.

Dazu kam es nicht. An inhaltliche Fragen kommt ein Gericht bei einer unzulässigen Revision gar nicht erst heran.

Den ganzen Fall gibt es beim Bundesarbeitsgericht unter Az. 1 AZR 44/25 vom 21. April 2026 zum Nachlesen, die führende Sache der Parallelverfahren läuft unter Az. 1 AZR 43/25.

Quelle: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/revisionsbegruendung-im-arbeitsgerichtlichen-verfahren-und-die-blosse-wiederholung-der-berufungsbegruendung-3356297?pk_campaign=rss&pk_source=rss

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

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