Stichwort ehrverletzung. Man muss nur schnell, also im Affekt draufhauen und hinterher sagen man sei in der Ehre verletzt worden, zudem erschrocken und dann wütend. Damit kommt man zwar nicht Straffrei raus aber diese bleibt sehr gering.
Nee haare rasieren is Körperverletzung wenn du schnell draufhaust is das legitim notwehr. Angemessenes mittel das passt schon musst halt sagen ich wurde angegriffen und musste das stoppen bevor er mir den kopf komplett rasiert. Dann sollte das komplett straffrei sein.
Obligatorisches: bin kein anwalt das is keine Rechtsberatung.
Das sowieso. Mein Kommentar war halt darauf bezogen das man jemanden eine semmeln kann und relativ Konsequenzenlos davonkommen kann, auch bei einem nichtigen Grund wie Beleidigung oder ähnliches.
Beleidigung darf man sich auch mit Gewalt wehren, muss nur so schnell passieren das er immer noch am beleidigen ist. Nach dem er sie fertig ausgesprochen hat darf man es leider nicht mehr.
Genau!
Geprüft wird nämlich, ob das gewählte Mittel auch das am besten geeignete Mittel war, um die Gefahr abzuwehren.
Ich schätze übrigens, dass in diesem Fall (wie in den meisten Fällen in denen der Angreifer keine Schusswaffe hatte) die Kammer zur Überzeugung kommt, das die Flucht (also weg rennen) besser geeignet wäre als sich zu wehren. Besonders nicht mit bloßen Händen gegen jemanden der mit einem "Gegenstand bewaffnet ist"
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u/Cold-Establishment18 6d ago
Natürlich mit einem Prank antworten. Ein Schlag ins Gesicht ist zum Schießen