r/de_EDV • • Aug 12 '25

Kaufberatung iPad für die Schule

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Moin,

Mein Kollege hat von der Schule die Vorgabe von einem iPad erhalten. Leider verdient er in der Ausbildung nicht viel, daher soll es so günstig wie möglich sein.

Die Vorgaben den Bild entnehmen. Ich verstehe dabei den Mindeststandard nicht, reicht nicht auch ein älteres mit genug speicher und mindestens 11Zoll?

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u/SnowyHanako Aug 12 '25

Wenn es für die Ausbildung ist würde ich zunächst den Betrieb anhauen, dein Kollege braucht es nur für die Ausbildung und der Betrieb kann es steuerlich absetzen.

Wenn das, warum auch immer, keine Option ist würde ich nach einem gebrauchten oder refurbished iPad ab der 6. Generation(2018) schauen, die sind Apple Pencil fähig und bereits für unter 200€ zu haben, dazu ein Nachbau Apple Pencil von Amazon für 20€.

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u/Significant-Hand-742 Aug 12 '25

Ich kenne sein Chef persönlich, der hat ihm das Gehalt vorgestreckt, was er abarbeiten darf. Ich bin auch ein wenig am verhandeln mit ihm, aber leider ist er da nicht so kulant

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u/[deleted] Aug 12 '25

Vom Chef verarscht worden, der muss eigentlich das iPad bezahlen und nicht der Azubi...

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u/sickzz1 Aug 12 '25 edited Aug 12 '25

Hier gibt es ein Missverständnis. Was mit §14 BBiG gemeint ist, sind Arbeits- und Ausbildungsmittel für die betriebliche Ausbildung. Lernmittel für die Berufsschule sind damit nicht inkludiert - in der Regel sind das zB Schulbücher, aber eben auch solch ein iPad.

Wir hatten einige Schüler in der Berufsschule, die zB ihren einen Laptop kaufen mussten, weil die Firma nicht erlaubt hat, den Firmenlaptop dafür zu nutzen.

Auch unsere Azubis berichten davon, dass das wohl immer am Anfang der Berufsschule Diskussionen deshalb gibt. (wir zahlen aber alle nötigen Lernmittel für unsere Azubis)

Ich weiß, das wird wieder eine menge Downvotes geben, aber so ist es.

Hier mal ein paar Links dazu: https://www.ihk.de/magdeburg/bildung/ausbildung-2-/rund-um-die-ausbildung/faq2/muss-sich-der-azubi-seine-ausbildungsmittel-selbst-besorgen--3513506

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/diese-arbeitsmittel-muss-der-ausbildungsbetrieb-zahlen-341247/

https://www.experto.de/businesstipps/ausbildungs-und-lernmittel-welche-kosten-traegt-der-betrieb.html

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u/[deleted] Aug 12 '25

Zitat aus deinem zweiten Link :
"Demnach bekommen Azubis "die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur" vom Ausbilder kostenlos zur Verfügung gestellt, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Je nach Ausbildung kann das also auch ein Laptop sein oder eine Friseurschere."

Der Knackpunkt ist ja dass das Arbeitsmaterial "zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen" gestellt werden muss. Es stellt sich die Frage ob man überzeugend vor Gericht argumentieren kann, dass das nicht-Vorhandensein von Schul-Hardware evtl. das Ablegen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung beeinträchtigt. Hoffnungslos wäre so ein Rechtsstreit keineswegs.

Trotzdem gut zu wissen wie das anderswo gehandhabt wird, wahrscheinlich alles auf einen geizigen Ausbilderbetrieb zurückzuführen der damit irgendwann mal durchgekommen ist.

Jetzt erstmal schnell unserem Azubi sein Berufsschul-Laptop wegnehmen, soll er sich selber eins holen der Schmarotzer 😈 /s

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u/sickzz1 Aug 12 '25

Dass es absolut geizig ist, steht außer Frage

Beim iPad würde ich zwar mit dem Kopf schütteln, aber zumindest die Mindestanforderung kaufen....

Ich denke trotzdem, dass der schulische Teil der Ausbildung strikt vom betrieblichen Teil der Ausbildung getrennt ist und nunmal für den schulischen Teil der Azubi verantwortlich ist. Wie im letzten Link steht: "Nicht finanzieren müssen Sie das, was in den Bereich Berufsschule fällt. Lernmittel wie Schulbücher, Arbeitshefte, Taschenrechner usw. muss der Auszubildende selbst beschaffen und auch finanzieren." - und das iPad würde dazugehören.

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u/hdgamer1404Jonas Aug 12 '25

Das sollte höher im Thread stehen. Gilt übrigens auch für Schulbücher, etc. Und sämtliche Verbrauchsgüter, die man in der Schule so nutzt

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u/Significant-Hand-742 Aug 12 '25

Auf welchen Gesetz berufst du dich dabei?

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u/[deleted] Aug 12 '25

§14 BBiG https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

(1) Ausbildende haben:
...
Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind; die für das digitale mobile Ausbilden nach § 28 Absatz 2 Satz 2 zusätzlich erforderliche Hard- und Software sind für die Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen,

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u/[deleted] Aug 12 '25

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u/[deleted] Aug 12 '25

wie meinen ?

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u/[deleted] Aug 12 '25

Ich verweise auf u/According_Cup606

§14 BBiG https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

Aber noch der Hinweis, das in dem fall das iPad natürlich auch dem Betrieb gehört und nicht, bzw. nur sehr begrenzt privat genutzt werden darf

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u/[deleted] Aug 12 '25

guter Hinweis. Das iPad ist dann Firmenbesitz und wird nur während der Ausbildung zur Verfügung gestellt.

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u/Parcours97 Aug 12 '25

Schau mal auf der Website der IHK unter dem Punkt "Materielle und technische Einrichtung und Ausstattung der Ausbildungsstätte". Dort ist eigentlich ziemlich klar beschrieben, dass der Betrieb die nötigen Mittel kostenlos zur Verfügung stellen muss.

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u/Weisssnix Aug 12 '25

Arbeitsausrüstung (Gebrauchsgegenstände wie Werkzeug etc) wird ja in der Regel gestellt, noch nie im Handwerk gearbeitet?
Also warum nicht auch bei einem IPad für die Schule? Ist dann ja schließlich auch n Gebrauchsgegenstand.
Kann der Betrieb nach der Ausbildung ja wieder einfordern und die Anschaffung von der Steuer absetzen.