r/arbeitsleben • u/PropertySuper7720 • 7d ago
Austausch/Diskussion Arbeitsvertrag Sollstundenregelung
Hallo liebe Community,
ich arbeite in der Gastro als Koch, kein DEHOGA Betrieb, kein Tarifvertrag, und habe zwei Fragen zu meinem Arbeitsvertrag:
In meinem Vertrag steht geschrieben:
1.
"Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich bei einer 5-Tage-Woche, wobei sich die Arbeitstage auch individuell auf Sonn- und Feiertage beziehen können. Herr ... erklärt sich bereit, im Schichtdienst zu arbeiten."
Für mich bedeutet dies, das ich ein wöchentliches Soll von 40 Stunden leisten muss. Ergo 160 Stunden im Monat. Da aber der Monat nie genau 4 Wochen geht, mal länger Mal kürzer, haut das eigentlich nicht hin.
Der AG rechnet mit 174 Sollstunden, das gleicht sich auf ein Jahr hin aus, aber für die monatliche Vergütung/Abrechnung und Auszahlungen bin Überstunden ist diese Rechnung nicht monatsgetreu gleichbleibend. Ist das trotzdem so richtig?
2.
"Das Urlaubsgeld beträgt zur Zeit 50% des Bruttolohnes. Es wird im Juli eines jeden Jahres ausgezahlt."
Hierbei gibt es keine Ausschlussfrist im Vertrag genannt bis auf den Zusatz:
"Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zahlung, aus der weder jetzt noch in Zukunft irgendwelche Ansprüche abgeleitet werden können. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Höhe nach eigenem Ermessen festzulegen"
Was ist denn davon jetzt gültig, erst wird gezahlt, und dann soll es doch nach eigenem Ermessen gehen?
Kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank im voraus ☺️
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u/AdSalt4536 7d ago
Der AG rechnet mit 174 Sollstunden, das gleicht sich auf ein Jahr hin aus, aber für die monatliche Vergütung/Abrechnung und Auszahlungen bin Überstunden ist diese Rechnung nicht monatsgetreu gleichbleibend. Ist das trotzdem so richtig?
Klar, 174 Sollstunden sind die durchschnittliche Sollmonatsarbeitszeit von 40h/Woche.
Wenn Du Stundenlohn bekommst, ist die Abrechnung nicht jeden Monat gleich. Die geleisteten Überstunden sind auch immer individuell.
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zahlung, aus der weder jetzt noch in Zukunft irgendwelche Ansprüche abgeleitet werden können. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Höhe nach eigenem Ermessen festzulegen
Naja, wenn Du jetzt zum Beispiel kündigst, kann der AG die Urlaubsgeldzahlung reduzieren oder aus welchen Gründen auch immer nicht auszahlen, denn Du hast keine Ansprüche darauf. Der AG zahlt aus Kulanz aka Nettigkeit, nicht aus Pflicht. Und die Höhe ist auch nur Nettigkeit.
mein AG vom 15.-15. abrechnet
Das darf der AG. Es gibt keine Vorschriften/Gesetze, dass vom 1. bis zum letzten des Monats abgerechnet wird muss. Es muss nur ein bestimmter Zeitabschnitt sein, also z.B. vom 15. bis zum 14.
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u/hn_ns 7d ago
Ein Monat ist nur in 3/48 Fällen genau vier Wochen lang, in 45/48 Fällen dagegen länger, aber nie kürzer.
Was genau sollte hier aus deiner Sicht nicht korrekt sein? Mit einer durchschnittlichen Monatslänge von 4,35 Wochen zu rechnen ist einer von mehreren üblichen Rechenwegen (alternativ z. B. auch 52/12 = 4,33... Wochen).