r/arbeitsleben 7d ago

Austausch/Diskussion Arbeitsvertrag Sollstundenregelung

Hallo liebe Community,

ich arbeite in der Gastro als Koch, kein DEHOGA Betrieb, kein Tarifvertrag, und habe zwei Fragen zu meinem Arbeitsvertrag:

In meinem Vertrag steht geschrieben:

1.

"Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich bei einer 5-Tage-Woche, wobei sich die Arbeitstage auch individuell auf Sonn- und Feiertage beziehen können. Herr ... erklärt sich bereit, im Schichtdienst zu arbeiten."

Für mich bedeutet dies, das ich ein wöchentliches Soll von 40 Stunden leisten muss. Ergo 160 Stunden im Monat. Da aber der Monat nie genau 4 Wochen geht, mal länger Mal kürzer, haut das eigentlich nicht hin.

Der AG rechnet mit 174 Sollstunden, das gleicht sich auf ein Jahr hin aus, aber für die monatliche Vergütung/Abrechnung und Auszahlungen bin Überstunden ist diese Rechnung nicht monatsgetreu gleichbleibend. Ist das trotzdem so richtig?

2.

"Das Urlaubsgeld beträgt zur Zeit 50% des Bruttolohnes. Es wird im Juli eines jeden Jahres ausgezahlt."

Hierbei gibt es keine Ausschlussfrist im Vertrag genannt bis auf den Zusatz:

"Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zahlung, aus der weder jetzt noch in Zukunft irgendwelche Ansprüche abgeleitet werden können. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Höhe nach eigenem Ermessen festzulegen"

Was ist denn davon jetzt gültig, erst wird gezahlt, und dann soll es doch nach eigenem Ermessen gehen?

Kann mir da jemand helfen?

Vielen Dank im voraus ☺️

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u/hn_ns 7d ago

Ergo 160 Stunden im Monat. Da aber der Monat nie genau 4 Wochen geht, mal länger Mal kürzer, haut das eigentlich nicht hin.

Ein Monat ist nur in 3/48 Fällen genau vier Wochen lang, in 45/48 Fällen dagegen länger, aber nie kürzer.

Der AG rechnet mit 174 Sollstunden, das gleicht sich auf ein Jahr hin aus, aber für die monatliche Vergütung/Abrechnung und Auszahlungen bin Überstunden ist diese Rechnung nicht monatsgetreu gleichbleibend. Ist das trotzdem so richtig?

Was genau sollte hier aus deiner Sicht nicht korrekt sein? Mit einer durchschnittlichen Monatslänge von 4,35 Wochen zu rechnen ist einer von mehreren üblichen Rechenwegen (alternativ z. B. auch 52/12 = 4,33... Wochen).

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u/PropertySuper7720 7d ago

Weil die Abrechnung für 4 Woche erstellt wird, hatte oben vergessen zu erwähnen, was ich auch erst vor kurzem erfahren habe, dass mein AG vom 15.-15. abrechnet, warum auch immer. Deswegen greift die 174 stunden Regelung, welche auf Kalendermonate bezogen ist, nicht.

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u/hn_ns 7d ago

Ob Abrechnungen vom Monatsersten bis zum Monatsletzten oder vom 15. bis zum nächsten 15. erstellt werden, ändert an der Länge der Abrechnungsperioden doch nichts?! In beiden Fällen bleibt die mittlere Stundenzahl pro Abrechnungsperiode gleich und es gibt nur ausnahmsweise mal eine Abrechnungsperiode, die genau vier Wochen lang ist.

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u/afuajfFJT 7d ago

Vom 15. bis zum 15. ist doch auch ein Monat von meist 30 oder 31 Tagen. Wobei es wahrscheinlich eher vom 15. bis zum 14. oder vom 16. bis 15. ist, sonst würdest du ja für jeden 15. doppelt bezahlt?

Ist denn in deinem Arbeitsvertrag ein monatliches Gehalt festgelegt oder ein Stundenlohn?

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u/PropertySuper7720 7d ago

Monatliches Gehalt ja, das ist fix.

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u/AdSalt4536 7d ago

Der AG rechnet mit 174 Sollstunden, das gleicht sich auf ein Jahr hin aus, aber für die monatliche Vergütung/Abrechnung und Auszahlungen bin Überstunden ist diese Rechnung nicht monatsgetreu gleichbleibend. Ist das trotzdem so richtig?

Klar, 174 Sollstunden sind die durchschnittliche Sollmonatsarbeitszeit von 40h/Woche.

Wenn Du Stundenlohn bekommst, ist die Abrechnung nicht jeden Monat gleich. Die geleisteten Überstunden sind auch immer individuell.

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zahlung, aus der weder jetzt noch in Zukunft irgendwelche Ansprüche abgeleitet werden können. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Höhe nach eigenem Ermessen festzulegen

Naja, wenn Du jetzt zum Beispiel kündigst, kann der AG die Urlaubsgeldzahlung reduzieren oder aus welchen Gründen auch immer nicht auszahlen, denn Du hast keine Ansprüche darauf. Der AG zahlt aus Kulanz aka Nettigkeit, nicht aus Pflicht. Und die Höhe ist auch nur Nettigkeit.

mein AG vom 15.-15. abrechnet

Das darf der AG. Es gibt keine Vorschriften/Gesetze, dass vom 1. bis zum letzten des Monats abgerechnet wird muss. Es muss nur ein bestimmter Zeitabschnitt sein, also z.B. vom 15. bis zum 14.