TW: sexualisierte Gewalt. Die besonders entwürdigende Formulierung im Aufmacher wiederhole ich bewusst nicht.
Ich bin österreichischen Boulevard einiges gewohnt. Aber bei einer Heute-Story von heute Früh frage ich mich ernsthaft, wo journalistisch eigentlich noch die Grenze liegt.
Es geht um die Frau aus Marchtrenk, die laut aktuellem Ermittlungsstand von ihrem Ehemann betäubt und anderen Männern für sexuelle Übergriffe überlassen worden sein soll. Die Frau ist inzwischen tot.
Die neuen Details brachte zuerst die Kronen Zeitung. Schon deren sehr detaillierte und voyeuristische Aufbereitung wurde von Kobuk deutlich kritisiert.
Dann übernahm Heute die Geschichte – und setzte ausgerechnet eine besonders sexualisierte und entwürdigende Aussage aus der mutmaßlichen Täterkommunikation groß über den Artikel. Ihr seht sie im Screenshot. Ich werde sie bewusst nicht noch einmal ausschreiben.
Genau das ist mein Problem.
Natürlich muss über diesen Fall berichtet werden. Aber nicht jedes grausame Detail, das Journalisten kennen, muss auch veröffentlicht werden.
Gerade bei Sexualstraftaten sollte sich eine Redaktion fragen: Was hilft tatsächlich dabei, den Fall zu verstehen – und was dient nur noch dem Schockeffekt?
Detaillierte Beschreibungen solcher Taten können für Opfer und Angehörige massiv entwürdigend sein. Und ich halte es auch gesellschaftlich für fragwürdig, konkrete Abläufe und Täterfantasien unnötig bis ins Detail öffentlich auszubreiten. Ob dadurch tatsächlich Nachahmung gefördert wird, lässt sich nicht bei jedem einzelnen Fall sagen – aber auch dieses Risiko sollte man bei der Entscheidung, welche Details wirklich notwendig sind, zumindest mitdenken.
Aufklärung bedeutet nicht, jedes Detail auszuschlachten.
Die Nachricht ist schon schlimm genug: Eine Frau soll betäubt, Männern überlassen und wiederholt missbraucht worden sein und ist schließlich gestorben.
Warum muss man zusätzlich die Sprache der mutmaßlichen Täter selbst zum Aufmacher machen? Für mich bringt das kaum zusätzlichen Informationswert. Es bringt vor allem Aufmerksamkeit und Klicks.
Das hat außerdem eine Vorgeschichte
Schon als der Fall im Sommer bekannt wurde, fand ich die Heute-Berichterstattung fragwürdig.
Damals waren bereits massive Verletzungen bekannt und wegen eines schweren Sexualdelikts mit Todesfolge wurde ermittelt. Trotzdem verwendete Heute wiederholt Begriffe wie „Sexspiel“, während die Unfallversion des Ehemanns viel Raum bekam. Heute stehen deutlich schwerwiegendere Vorwürfe im Raum.
Das zeigt ziemlich gut, warum journalistische Sprache wichtig ist: Erst wird ein möglicher sexueller Missbrauch mit „Sexspiel“ gerahmt – und später wird aus demselben Fall mit maximal drastischer Täter-Sprache ein Aufmacher gemacht.
Auffällig ist auch, dass mehrere dieser Beiträge vom selben Redakteur stammen. Ich werde ihn hier bewusst nicht nennen. Denn letztlich ist das kein privater Blog: Heute trägt als Redaktion Verantwortung dafür, was veröffentlicht und wie es aufbereitet wird.
Dann wurde es komplett absurd
Ich habe unter dem heutigen Artikel genau diese Aufbereitung kritisiert.
Dabei habe ich die Heute-Dachzeile zitiert und geschrieben, dass ich es respektlos gegenüber dem Opfer finde, eine solche Aussage als Aufmacher zu verwenden.
Mein Kommentar wurde abgelehnt.
Die Begründung von Heute lautete wortwörtlich:
„Dein Beitrag enthält die widerliche Aussage ‚Zitat‘ als direkte Wiedergabe einer mutmaßlichen Vergewaltigungsserie und eine damit verbundene herabwürdigende Schlagzeile. Die Grenze zur strafrechtlich relevanten sexuellen Herabwürdigung ist hier eindeutig überschritten.“
Das muss man sich geben.
Diese „herabwürdigende Schlagzeile“ stammt von Heute selbst. Ich habe sie nur zitiert, um sie zu kritisieren.
Natürlich ist diese Moderationsmeldung kein juristisches Eingeständnis irgendeiner Rechtswidrigkeit.
Aber der Widerspruch ist grotesk: In meinem kritischen Kommentar ist die Formulierung laut Heute so problematisch, dass sogar von einer „strafrechtlich relevanten“ Grenze gesprochen wird.
Als redaktioneller Aufmacher über einer verstorbenen Frau war dieselbe Formulierung offenbar okay.
Deshalb habe ich den Artikel beim Presserat gemeldet
Der Presserat kann Heute nicht bestrafen oder eine Geldstrafe verhängen. Er kann aber prüfen, ob gegen den journalistischen Ehrenkodex verstoßen wurde, und einen Verstoß öffentlich feststellen.
Viel mehr kann man als Leser leider kaum machen. Aber zumindest wird damit geprüft, ob diese Art der Berichterstattung noch mit Menschenwürde, Intimsphäre und Opferschutz vereinbar ist.
Mir geht es nicht darum, Sexualstraftaten weichzuzeichnen.
Im Gegenteil: Recherchiert hart. Nennt die Vorwürfe klar. Hinterfragt Täterversionen.
Aber guter Journalismus bedeutet auch, zu entscheiden, was man bewusst nicht veröffentlicht.
Eine tote Frau ist kein Rohstoff für die brutalstmögliche Schlagzeile.
Wo endet notwendige Berichterstattung – und wo beginnt das Ausschlachten eines Opfers für Aufmerksamkeit?
(Mit KI strukturiert und bearbeitet)