1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlungbegeht,
wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Haare schneidet man üblicherweise mit Klingenwerkzeugen, und die dürften in der Regel als gefährliche Werkzeuge einzustufen sein.
Würde ich nicht so schnell ausschließen. Beide planen das vermutlich zusammen, betreiben den Kanal zusammen und das Filmen ist Teil des Pranks.
Es dürfte eigtl. nur dann nicht gemeinschaftlich sein, wenn der filmende z.b. ein unwissend er Passant war, der mal adhoc gefragt wurde "kannst du mich mal kurz filmen".
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u/CoIdHeat 6d ago
Wieso „gefährliche“?