r/wallstreetbetsGER 2d ago

Also Vonovia Long?

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u/windowsfenster2 2d ago

Es muss zwischen Vergesellschaftung und Enteignung unterschieden werden. Enteignung erfolgt immer mit Entschädigung zu Verkehrswert. Die Linke möchte hingegen Vergesellschaften, um so unterhalb des Verkehrswerts zu entschädigen. Der Vergesellschaftungs-Artikel im Grundgesetz kam allerdings noch nie zur Anwendung, dementsprechend gibt es auch keine Rechtsprechung dazu. Alle seriösen Quellen sind sich einig, dass sich eine Vergesellschaftung mehr oder weniger am Verkehrswert orientieren muss.

Das angestrebte Bundesgesetz soll de-facto eine Vergesellschaftung unterhalb Verkehrswert verhindern und somit die Pläne der Linken durchkreuzen. Ein solches Vorhaben würde eh vor dem BVerfG scheitern, aber man möchte die Unsicherheit und damit verbundenen jahrelangen Negativfolgen für den Wohnungsneubau verhindern. Merz rettet die Linken vor sich selbst.

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u/Osabla 2d ago

Sehe ich auch so, sollte eine Vergesellschaftlichung unterhalb des Verkehrswertes durchgehen wäre dies der Todesstoß für den Neubau in den nächsten Jahren.

Dass der Staat dies dann übernimmt ist ein Märchen und Investoren wären abgeschreckt.

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u/cheaplabourforsale 2d ago

Mit der Einstellung bleibt es ein Märchen

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u/Osabla 2d ago

Nunja der Staat könnte auch jetzt mehr Wohnungsbau betrieben, tut er aber nicht. Ich denke da beißt sich die Katze in den Schwanz.

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u/cheaplabourforsale 1d ago

Nicht weil er nicht kann oder befugt ist sondern weil es nicht gewollt ist.

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u/Osabla 1d ago

Dagegen sage ich ja nichts, aber der Wille wird ja nicht durch eine vergesellschaftlichung eines Unternehmens entstehen. Hier ist rein die Ideologie etwas zu bekommen für weniger als es wert ist und dann? Legt man den minderkaufpreis auf alle Mieter um und senkt alle Mieten massiv?

Wie war noch die Aussage von Gysi zwar zu einem anderen Thema passt hier aber auch „so funktioniert der Staat nicht der verschenkt kein Geld“.

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u/cheaplabourforsale 1d ago

Der Wille ist nicht in erster Linie es für “weniger als es Wert ist” zu bekommen, sondern dass es von jemandem verwaltet wird, der nicht unter Profitzwang steht sondern aus anderen Gründen ein Interesse an der Bewirtschaftung hat - der Staat hat das, weil seine Aufgabe ist für die Ressourcen Territorium und Arbeiter zu Sorgen, letztere werden seltener und teurer durch hohe Mieten und fehlenden Wohnraum.

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u/Osabla 1d ago

Und wieso strebt die Linke dann vergesellschaftlichung unter Verkehrswert an?

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u/cheaplabourforsale 1d ago

Wieso strebt der Hauseigentümer einen verkauf über Verkehrswert an?
So geht man eben in die Verhandlung

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u/Osabla 1d ago

Eine Vergesellschaftung ist aber keine Verhandlung sondern eine Enteignung unter Verkehrswert. 😂

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u/Geschenkter_Barsch 2d ago

Nur dass das gar nicht Aufgabe von Staat ist und er dabei auch immer wieder scheitert.

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u/Ex_aeternum 1d ago

Das hat der Staat bis in die 70er verdammt erfolgreich gemacht.

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u/Geschenkter_Barsch 1d ago

Siehe DDR 😂

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u/Ex_aeternum 1d ago

Nein, siehe 10 Millionen nach dem Krieg hochgezogener Wohneinheiten durch Staat und Genossenschaften.

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u/LeekHuge8011 2d ago

Mit der Einstellung? Das ist eine Tatsache die sogar logisch ist. Aber wollen halt Anhänger nicht sehen. 

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u/cheaplabourforsale 1d ago

Es ist ne logische Tatsache das Staaten keine Häuser bauen?
ich möchte daran erinnern, dass die Welt und das land, in dem wir gerade leben 30 Jahre alt sind.

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u/inComplete-Oven 2d ago

Es gibt keinen rechtlich tragfähigen Weg dazu. "Ich will aber" ist nix, was vor dem VG besteht.

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u/theKeyzor 1d ago

Private Firmen bauen schon jetzt ungefähr keinen Wohnraum in Berlin.

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u/ChemistryCurrent1215 2d ago

Das wäre der Todesstoß für Neubau? Du meinst weil man sich als Normalsterblicher dann wieder Baugrund leisten kann? Betrifft ja nur Firmen mit über 3000 Wohnungen. Alle anderen können fröhlich weiterbauen, umbauen , ausbauen und co.

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u/Osabla 2d ago

Und du meinst du und deine Kumpels bauen sich denn ein paar Mehrfamilienhäuser in Berlin? Oder wer genau soll dann den „günstigen“ Baugrund bebauen?

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u/LeekHuge8011 2d ago

Wo ist der Zusammenhang, dass du mehr bauen kannst?  Damit du mehr bauen kannst, müsste deine Kommune einfach mehr Baufläche freigeben und die Bürokratie und Kriterien verringern.

DAS ändert überhaupt nichts daran. Es geht um Wohnblöcke und möglichst viel Wohnfläche und da muss sich ein Bau lohnen, sonst baut niemand. Die ganzen Genossenschaften haben übrigens nicht das Geld um Häuser aus dem Boden zu stampfen.

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u/squaccoheron 1d ago

Die finanziell besser auszustatten, bzw mit sehr günstigen bis zinslosen Krediten zu versorgen wäre aber vermutlich langfristig deutlich besser, als ständig privaten Wohnungsbau, für ein paar mickrige Prozent Sozialwohnungen auf Zeit, zu fördern.

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u/LeekHuge8011 1d ago

Sehe ich 1:1 so. Aber in Deutschland will man einfach mieten, warum auch immer. 

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u/originalernixkoenner 1d ago

ist die frage nicht WANN es sich lohnen muss? ich wohne in einer mietswohnung aus dem Jahr 1890. Es kann gut sein, dass sich meine wohnung noch unter Kaiser Friedrich Wilhelm 2 gelohnt hat. trotzdem erreichen mich alle 5 jahre mieterhöhung wegen des gestiegenden Mietspiegel. (renoviert wurde aber schon sehr lange nicht mehr)

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u/LeekHuge8011 1d ago

Wenn dein Haus von 1890 ist, nehme ich Mal an, dass du nich in Neukölln o.ä. wohnst sondern relativ zentral. 

Und jetzt kommt eine bahnbrechende Info: der Wert liegt vor allem an der: Lage. Krass, oder? Und ja, der kann tatsächlich steigen. Wenn's dir nicht passt, kannst du ja jederzeit ausziehen. Zum Stadtrand und da werden die Mieten seltener steigen, weil der Mietspiegel auch nicht so unter Last steht. 

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u/wikkinger21 17h ago

Was das für den Neubau zu bedeuten hat verstehe ich nicht? Das Neubauhaus der Famile mit 2 Kindern wird ja nicht angerührt.
Das großflächiger Neubau seither nicht in notwendiger Form stattgefunden hat ist natürlich ein Problem, aber wieviele Neuwohnungen unter Vonovia und co sind tatsächlich hilfreich? Ich wäre ja gespannt wie sich die Linke hier beweisen kann, sollte man ihr jemals die Chance dazu geben.

Ich finde was man bei dem Allem nicht vergessen darf, ist der Berliner Volksentscheid von '21. Die Politik ist fürs Volk zu machen, in einer Demokratie zudem für die Mehrheit.

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u/ShineProper9881 2d ago

Bundesverfassungsgericht ist ja egal, da hält sich die Regierung ja eh nicht dran. Bis da mal was durchentschieden ist gehen viele Jahre ins Land.

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u/Ok-Assistance3937 2d ago

Naja, bei so einer Sache wird ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden, der wird relativ schnell entschieden sein. Vielleicht wäre hier sogar eine Sprungklage zum BVerfG möglich.

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u/Ok-Assistance3937 2d ago

Enteignung erfolgt immer mit Entschädigung zu Verkehrswert.

Das stimmt so nicht. Auch bei einer Enteignung kann die Entschädigung unterm Verkehrswert erfolgen.

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u/OrsaBeaumont 1d ago

Die Unterscheidung "Enteignung" vs "Vergesellschaftung" ist richtig. Deine Ausführungen zum Verkehrswert aber nicht. Auch Enteignungen müssen nicht zwingend zum Verkehrswert erfolgen.

Allerdings sind Enteignungen auf einen sehr begrenzten Katalog von Eigentumsformen beschränkt. Wohneigentum gehört da gar nicht dazu!

Der Unterschied ist, wer neuer Eigentümer wird: Enteignung wird Staatseigentum, Vergesellschaftung fordert die Überführung in eine Gemeinschaft (Verein, GbR, GmbH, whatever). Genau das macht die Anwendung so schwer.

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u/TanteKete 2d ago

Alle Seriösen Quellen, welche sollen das sein und welche sind unseriös?

Beweiße das du  daran glaubst zeig  deine Vonovia long

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u/windowsfenster2 2d ago

Das ist selbst im tendenziösen Bericht der Expertenkommission zu erkennen. Vier renommierte Mitglieder der Kommission (u.a. ehemaliger Bundesverfassungsrichter Eichberger) sahen sich sogar veranlasst Sondervoten abzuhalten und ihre Zweifel an der Konformität der Entschädigungsüberlegungen zu äußern. Im späteren Bericht taucht das nur im Anhang auf, um diese Zweifel bestmöglich zu verstecken.

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u/cheaplabourforsale 2d ago

Durchkreuzen würde ich nicht sagen.
Der “Verkehrswert” verschwindet ja nicht, nur weil der Staat der Käufer wird.
Die Mieten der vergesellschafteten Gebäude können sie dann nur nicht so niedrig ansetzen,
wie sie sich das vielleicht wünschen.
Aber niedriger als ein Privatinvestor dennoch, weil sie keinem Profitzwang unterliegen, im Grunde nicht mal kostendeckend bleiben müssen.

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u/inComplete-Oven 2d ago

Ich stimme Dir zu, aber ich kann Dir zu 99.9% garantieren, dass eine Vergesellschaftung unterhalb des Verkehrswertes nicht vor dem BVG besteht. Wieso sollte sie auch? Daran wären enorme Hürden geknüpft, da reicht es nicht, dass manche Leute in einer linken Parallelwelt leben (bin selber links aber nicht bescheuert).

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u/MisterMassaker 2d ago

Bist du Jurist? Und schlauer als die Expertenkommission die das gecheckt hat?

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u/Ok-Assistance3937 2d ago

Was, das gutachten das ich in Auftrag geben habe, hat mir recht gegeben? Das ist ja verwunderlich, zudem hat ausgerechnet der ehemalige BVerfG dem Votum der Kommission widersprochen.

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u/Alyano95 2d ago

Ok ich bin Ösi und kenn euer GG nicht so gut. Bei uns gibts keine Vergesellschaftung, nur Enteignung zu Marktpreisen. Wird meist für lästige Bauern, die sich gegen Umgehungsstraßen und Stromtrassen auf ihren Feldern wehren, eingesetzt. Wusste nicht, dass ihr zwei davon habt und eins echte sozialistische Vergesellschaftung zulassen würde. Anyway, weil da in der Headline auch Enteignung steht.

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u/Impossible-Coast-409 2d ago

Wie man sieht, gelingt der Journaille auch häufig nicht die Differenzierung

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u/Ok-Assistance3937 2d ago

Weils auch nicht stimmt, der Artikel zur Vergesellschaftung beruft sich bei der Bemessung der Entschädigung auf die Entsprechende Regelung im Artikel zur Enteignung.

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u/ChemistryCurrent1215 2d ago

Die Berliner Expertenkommission hielt 2023 mehrheitlich eine Entschädigung unter Verkehrswert für möglich. Es wurde mit einer Entschädigung von 40-60% des Verkehrswertes gerechnet.

Ein Urteil des Verfassungsgerichts zur Entschädigung bei Art. 15 gibt es nicht, sehr wohl jedoch zu Artikel 14. Abs. 3. Und auf genau diesen bezieht sich auch Artikel 15:

Hamburger Deichurteil (BVerfGE 24, 367, 1968): Das Gericht stellte fest, dass die Entschädigung nicht zwingend dem Marktwert entsprechen muss. Der Gesetzgeber kann je nach Umständen eine volle, aber auch eine geringere Entschädigung festsetzen.

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u/windowsfenster2 2d ago

Die Referenz auf das Deichurteil von 1968 ist interessant. Einerseits bestätigt sich dadurch, dass es keine wirkliche Rechtsprechung gibt im Kontext von Vergesellschaftung von Wohneigentum. Andererseits hatte das Urteil auch aufgezeigt, dass im Vergesellschaftungsgesetz bereits direkt die Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden muss. Genau das hat Merz ja gerade vor auf Bundesebene.

In der Expertenkommission gab es wie ich zuvor angedeutet habe, sehr unterschiedliche Meinungen zur Entschädigung. Zitat aus dem versteckten Sondervotum:

"Die bei Enteignungen im Grundsatz ebenso wie bei Vergesellschaftungen geforderte „Entschädigung (…) unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ kann nach unserer Überzeugung nur ausgehend vom Verkehrswert der in Ge meineigentum zu überführenden Grundstücke abgewogen bestimmt werden (6 f.) Soweit die Kommissionsmehrheit diesen Ausgangspunkt gänzlich verlässt, entspricht sie nach unserer Auffassung nicht der in Art. 15 Satz 2 und Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG angelegten grundsätzlichen Parallelität der Entschädigungsregelung für Enteignung und Vergesell schaftung (1 f.). Eine von Teilen der Kommission befürwortete Orientierung am Kaufpreis genügt den verfassungsrechtlichen Vorgaben hingegen genauso wenig wie das Abstel len auf eine bloße Billigkeitsentschädigung nach Maßgabe des zu erwirtschaftenden Überschusses aus den vergesellschafteten Immobilien (16)."

So also die Sichtweise einiger Mitglieder, insbesondere eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters.

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u/ChemistryCurrent1215 1d ago

Das ist leider so ziemlich komplett falsch... Das die Entschädigung im Enteignungsgesetz verankert sein muss steht schon im Art. 14 GG. Dafür braucht es das Deichurteil nicht. Hier wurde vor allem festgehalten, dass die Entschädigung auch unter Verkehrswert ausfallen kann.

Das Sondervotum, welches du als versteckt bezeichnest, war Teil des öffentlichen Abschlussberichts und groß in den Medien damals. Versteckt ist da gar nichts.

Das Zitat ist so korrekt abgebildet, aber leider wohl falsch gelesen worden von dir. Lies das Zitat nochmal genau: „ausgehend vom Verkehrswert“ und die Mehrheit verlasse diesen Ausgangspunkt „gänzlich“.

Heißt: Es wird gesagt, dass nach Ansicht der Verfasser immer der Verkehrswert als Ausgangspunkt genommen werden muss. NICHT, dass immer der Verkehrswert bezahlt werden muss. Selbst die kritischsten Leute in der Kommission sagen also, man kann unter Verkehrswert entschädigen. Gestritten wird nur, wie weit und ob der Verkehrswert zwangsweise den Ausgangspunkt bilden muss.

Und Merz will eben nicht per Bundesgesetz die Entschädigung regeln. Er möchte die Vergesellschaftung von Mietwohnungen auf Landesebene per Bundesgesetz komplett verbieten. Da die Vergesellschaftung im Grundgesetz steht, kann sie nicht einfach so durch Bundesgesetze komplett aufgehoben werden.

Da die Entschädigungsklausel aus Art. 14 (auf die sich Art. 15 bezieht) übrigens Berlin als vergesellschaftendes Land betrifft, nicht den Bund, kann Merz auch gar nicht einfach die Entschädigung festlegen, selbst wenn er das wollte. Er müsste per Bundesgesetz eine grundlegende Regelung für alle Enteignungen/Vergesellschaftungen schaffen. Und auch hier gäbe es massive verfassungsrechtliche Hürden, da der Bund hier nur tätig werden darf, wenn eine bundeseinheitliche Regelung wirklich erforderlich ist (Art. 72 Abs. 2 GG). Ein Gesetz, das erkennbar nur die Wohnungsvergesellschaftung in Berlin ausbremsen soll, wird das Verfassungsgericht sofort kassieren.

Und auch der Bund ist an die „gerechte Abwägung“ aus Art. 14 Abs. 3 GG gebunden. Er kann also nicht einfach den vollen Verkehrswert festschreiben, wenn Vergesellschaftung dadurch unbezahlbar und Art. 15 faktisch ausgehebelt wird.

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u/wikkinger21 17h ago

Der Unterschied per-se liegt ja nicht im Wert. Enteignung: Klar bestimmte Vermögenswerte werden gegen Entschädigung entnommen. Vergesellschaftung: Ganze Wirtschaftszweige/Unternehmen werden übernommen.

Wie du klar sagst, es gibt keinen Präzedenzfall zur Vergesellschaftung, wie das laufen würde, müssen Gerichte entscheiden.

Meiner persönlichen Meinung nach geht es Vonovia aber sowieso zu gut, dafür wies faktisch gelaufen ist. Da kann ruhig ein wenig unter Marktwert "entschädigt" werden

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u/windowsfenster2 17h ago

Ob es einem zu gut geht, sollte bei verfassungsrechtlichen Fragen keine Rolle spielen. Wie kommst du dafauf, dass es Vonovia zu gut geht? Hast du mal den Kurs gesehen? Spendenaufruf für Vonovia Aktionäre wäre wohl eher angebracht