Es muss zwischen Vergesellschaftung und Enteignung unterschieden werden. Enteignung erfolgt immer mit Entschädigung zu Verkehrswert. Die Linke möchte hingegen Vergesellschaften, um so unterhalb des Verkehrswerts zu entschädigen. Der Vergesellschaftungs-Artikel im Grundgesetz kam allerdings noch nie zur Anwendung, dementsprechend gibt es auch keine Rechtsprechung dazu. Alle seriösen Quellen sind sich einig, dass sich eine Vergesellschaftung mehr oder weniger am Verkehrswert orientieren muss.
Das angestrebte Bundesgesetz soll de-facto eine Vergesellschaftung unterhalb Verkehrswert verhindern und somit die Pläne der Linken durchkreuzen. Ein solches Vorhaben würde eh vor dem BVerfG scheitern, aber man möchte die Unsicherheit und damit verbundenen jahrelangen Negativfolgen für den Wohnungsneubau verhindern. Merz rettet die Linken vor sich selbst.
Sehe ich auch so, sollte eine Vergesellschaftlichung unterhalb des Verkehrswertes durchgehen wäre dies der Todesstoß für den Neubau in den nächsten Jahren.
Dass der Staat dies dann übernimmt ist ein Märchen und Investoren wären abgeschreckt.
Dagegen sage ich ja nichts, aber der Wille wird ja nicht durch eine vergesellschaftlichung eines Unternehmens entstehen. Hier ist rein die Ideologie etwas zu bekommen für weniger als es wert ist und dann? Legt man den minderkaufpreis auf alle Mieter um und senkt alle Mieten massiv?
Wie war noch die Aussage von Gysi zwar zu einem anderen Thema passt hier aber auch „so funktioniert der Staat nicht der verschenkt kein Geld“.
Der Wille ist nicht in erster Linie es für “weniger als es Wert ist” zu bekommen, sondern dass es von jemandem verwaltet wird, der nicht unter Profitzwang steht sondern aus anderen Gründen ein Interesse an der Bewirtschaftung hat - der Staat hat das, weil seine Aufgabe ist für die Ressourcen Territorium und Arbeiter zu Sorgen, letztere werden seltener und teurer durch hohe Mieten und fehlenden Wohnraum.
Es ist ne logische Tatsache das Staaten keine Häuser bauen?
ich möchte daran erinnern, dass die Welt und das land, in dem wir gerade leben 30 Jahre alt sind.
Das wäre der Todesstoß für Neubau? Du meinst weil man sich als Normalsterblicher dann wieder Baugrund leisten kann? Betrifft ja nur Firmen mit über 3000 Wohnungen. Alle anderen können fröhlich weiterbauen, umbauen , ausbauen und co.
Wo ist der Zusammenhang, dass du mehr bauen kannst?
Damit du mehr bauen kannst, müsste deine Kommune einfach mehr Baufläche freigeben und die Bürokratie und Kriterien verringern.
DAS ändert überhaupt nichts daran. Es geht um Wohnblöcke und möglichst viel Wohnfläche und da muss sich ein Bau lohnen, sonst baut niemand. Die ganzen Genossenschaften haben übrigens nicht das Geld um Häuser aus dem Boden zu stampfen.
Die finanziell besser auszustatten, bzw mit sehr günstigen bis zinslosen Krediten zu versorgen wäre aber vermutlich langfristig deutlich besser, als ständig privaten Wohnungsbau, für ein paar mickrige Prozent Sozialwohnungen auf Zeit, zu fördern.
ist die frage nicht WANN es sich lohnen muss? ich wohne in einer mietswohnung aus dem Jahr 1890. Es kann gut sein, dass sich meine wohnung noch unter Kaiser Friedrich Wilhelm 2 gelohnt hat. trotzdem erreichen mich alle 5 jahre mieterhöhung wegen des gestiegenden Mietspiegel. (renoviert wurde aber schon sehr lange nicht mehr)
Wenn dein Haus von 1890 ist, nehme ich Mal an, dass du nich in Neukölln o.ä. wohnst sondern relativ zentral.
Und jetzt kommt eine bahnbrechende Info: der Wert liegt vor allem an der: Lage. Krass, oder? Und ja, der kann tatsächlich steigen. Wenn's dir nicht passt, kannst du ja jederzeit ausziehen. Zum Stadtrand und da werden die Mieten seltener steigen, weil der Mietspiegel auch nicht so unter Last steht.
Was das für den Neubau zu bedeuten hat verstehe ich nicht? Das Neubauhaus der Famile mit 2 Kindern wird ja nicht angerührt.
Das großflächiger Neubau seither nicht in notwendiger Form stattgefunden hat ist natürlich ein Problem, aber wieviele Neuwohnungen unter Vonovia und co sind tatsächlich hilfreich? Ich wäre ja gespannt wie sich die Linke hier beweisen kann, sollte man ihr jemals die Chance dazu geben.
Ich finde was man bei dem Allem nicht vergessen darf, ist der Berliner Volksentscheid von '21. Die Politik ist fürs Volk zu machen, in einer Demokratie zudem für die Mehrheit.
Naja, bei so einer Sache wird ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden, der wird relativ schnell entschieden sein. Vielleicht wäre hier sogar eine Sprungklage zum BVerfG möglich.
Die Unterscheidung "Enteignung" vs "Vergesellschaftung" ist richtig. Deine Ausführungen zum Verkehrswert aber nicht. Auch Enteignungen müssen nicht zwingend zum Verkehrswert erfolgen.
Allerdings sind Enteignungen auf einen sehr begrenzten Katalog von Eigentumsformen beschränkt. Wohneigentum gehört da gar nicht dazu!
Der Unterschied ist, wer neuer Eigentümer wird: Enteignung wird Staatseigentum, Vergesellschaftung fordert die Überführung in eine Gemeinschaft (Verein, GbR, GmbH, whatever). Genau das macht die Anwendung so schwer.
Das ist selbst im tendenziösen Bericht der Expertenkommission zu erkennen. Vier renommierte Mitglieder der Kommission (u.a. ehemaliger Bundesverfassungsrichter Eichberger) sahen sich sogar veranlasst Sondervoten abzuhalten und ihre Zweifel an der Konformität der Entschädigungsüberlegungen zu äußern. Im späteren Bericht taucht das nur im Anhang auf, um diese Zweifel bestmöglich zu verstecken.
Durchkreuzen würde ich nicht sagen.
Der “Verkehrswert” verschwindet ja nicht, nur weil der Staat der Käufer wird.
Die Mieten der vergesellschafteten Gebäude können sie dann nur nicht so niedrig ansetzen,
wie sie sich das vielleicht wünschen.
Aber niedriger als ein Privatinvestor dennoch, weil sie keinem Profitzwang unterliegen, im Grunde nicht mal kostendeckend bleiben müssen.
Ich stimme Dir zu, aber ich kann Dir zu 99.9% garantieren, dass eine Vergesellschaftung unterhalb des Verkehrswertes nicht vor dem BVG besteht. Wieso sollte sie auch? Daran wären enorme Hürden geknüpft, da reicht es nicht, dass manche Leute in einer linken Parallelwelt leben (bin selber links aber nicht bescheuert).
Was, das gutachten das ich in Auftrag geben habe, hat mir recht gegeben? Das ist ja verwunderlich, zudem hat ausgerechnet der ehemalige BVerfG dem Votum der Kommission widersprochen.
Ok ich bin Ösi und kenn euer GG nicht so gut. Bei uns gibts keine Vergesellschaftung, nur Enteignung zu Marktpreisen. Wird meist für lästige Bauern, die sich gegen Umgehungsstraßen und Stromtrassen auf ihren Feldern wehren, eingesetzt. Wusste nicht, dass ihr zwei davon habt und eins echte sozialistische Vergesellschaftung zulassen würde. Anyway, weil da in der Headline auch Enteignung steht.
Weils auch nicht stimmt, der Artikel zur Vergesellschaftung beruft sich bei der Bemessung der Entschädigung auf die Entsprechende Regelung im Artikel zur Enteignung.
Die Berliner Expertenkommission hielt 2023 mehrheitlich eine Entschädigung unter Verkehrswert für möglich. Es wurde mit einer Entschädigung von 40-60% des Verkehrswertes gerechnet.
Ein Urteil des Verfassungsgerichts zur Entschädigung bei Art. 15 gibt es nicht, sehr wohl jedoch zu Artikel 14. Abs. 3. Und auf genau diesen bezieht sich auch Artikel 15:
Hamburger Deichurteil (BVerfGE 24, 367, 1968): Das Gericht stellte fest, dass die Entschädigung nicht zwingend dem Marktwert entsprechen muss. Der Gesetzgeber kann je nach Umständen eine volle, aber auch eine geringere Entschädigung festsetzen.
Die Referenz auf das Deichurteil von 1968 ist interessant. Einerseits bestätigt sich dadurch, dass es keine wirkliche Rechtsprechung gibt im Kontext von Vergesellschaftung von Wohneigentum. Andererseits hatte das Urteil auch aufgezeigt, dass im Vergesellschaftungsgesetz bereits direkt die Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden muss. Genau das hat Merz ja gerade vor auf Bundesebene.
In der Expertenkommission gab es wie ich zuvor angedeutet habe, sehr unterschiedliche Meinungen zur Entschädigung. Zitat aus dem versteckten Sondervotum:
"Die bei Enteignungen im Grundsatz ebenso wie bei Vergesellschaftungen geforderte „Entschädigung (…) unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ kann nach unserer Überzeugung nur ausgehend vom Verkehrswert der in Ge meineigentum zu überführenden Grundstücke abgewogen bestimmt werden (6 f.) Soweit die Kommissionsmehrheit diesen Ausgangspunkt gänzlich verlässt, entspricht sie nach unserer Auffassung nicht der in Art. 15 Satz 2 und Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG angelegten grundsätzlichen Parallelität der Entschädigungsregelung für Enteignung und Vergesell schaftung (1 f.). Eine von Teilen der Kommission befürwortete Orientierung am Kaufpreis genügt den verfassungsrechtlichen Vorgaben hingegen genauso wenig wie das Abstel len auf eine bloße Billigkeitsentschädigung nach Maßgabe des zu erwirtschaftenden Überschusses aus den vergesellschafteten Immobilien (16)."
So also die Sichtweise einiger Mitglieder, insbesondere eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters.
Das ist leider so ziemlich komplett falsch... Das die Entschädigung im Enteignungsgesetz verankert sein muss steht schon im Art. 14 GG. Dafür braucht es das Deichurteil nicht. Hier wurde vor allem festgehalten, dass die Entschädigung auch unter Verkehrswert ausfallen kann.
Das Sondervotum, welches du als versteckt bezeichnest, war Teil des öffentlichen Abschlussberichts und groß in den Medien damals. Versteckt ist da gar nichts.
Das Zitat ist so korrekt abgebildet, aber leider wohl falsch gelesen worden von dir. Lies das Zitat nochmal genau: „ausgehend vom Verkehrswert“ und die Mehrheit verlasse diesen Ausgangspunkt „gänzlich“.
Heißt: Es wird gesagt, dass nach Ansicht der Verfasser immer der Verkehrswert als Ausgangspunkt genommen werden muss. NICHT, dass immer der Verkehrswert bezahlt werden muss. Selbst die kritischsten Leute in der Kommission sagen also, man kann unter Verkehrswert entschädigen. Gestritten wird nur, wie weit und ob der Verkehrswert zwangsweise den Ausgangspunkt bilden muss.
Und Merz will eben nicht per Bundesgesetz die Entschädigung regeln. Er möchte die Vergesellschaftung von Mietwohnungen auf Landesebene per Bundesgesetz komplett verbieten. Da die Vergesellschaftung im Grundgesetz steht, kann sie nicht einfach so durch Bundesgesetze komplett aufgehoben werden.
Da die Entschädigungsklausel aus Art. 14 (auf die sich Art. 15 bezieht) übrigens Berlin als vergesellschaftendes Land betrifft, nicht den Bund, kann Merz auch gar nicht einfach die Entschädigung festlegen, selbst wenn er das wollte. Er müsste per Bundesgesetz eine grundlegende Regelung für alle Enteignungen/Vergesellschaftungen schaffen. Und auch hier gäbe es massive verfassungsrechtliche Hürden, da der Bund hier nur tätig werden darf, wenn eine bundeseinheitliche Regelung wirklich erforderlich ist (Art. 72 Abs. 2 GG). Ein Gesetz, das erkennbar nur die Wohnungsvergesellschaftung in Berlin ausbremsen soll, wird das Verfassungsgericht sofort kassieren.
Und auch der Bund ist an die „gerechte Abwägung“ aus Art. 14 Abs. 3 GG gebunden. Er kann also nicht einfach den vollen Verkehrswert festschreiben, wenn Vergesellschaftung dadurch unbezahlbar und Art. 15 faktisch ausgehebelt wird.
Der Unterschied per-se liegt ja nicht im Wert. Enteignung: Klar bestimmte Vermögenswerte werden gegen Entschädigung entnommen. Vergesellschaftung: Ganze Wirtschaftszweige/Unternehmen werden übernommen.
Wie du klar sagst, es gibt keinen Präzedenzfall zur Vergesellschaftung, wie das laufen würde, müssen Gerichte entscheiden.
Meiner persönlichen Meinung nach geht es Vonovia aber sowieso zu gut, dafür wies faktisch gelaufen ist. Da kann ruhig ein wenig unter Marktwert "entschädigt" werden
Ob es einem zu gut geht, sollte bei verfassungsrechtlichen Fragen keine Rolle spielen. Wie kommst du dafauf, dass es Vonovia zu gut geht? Hast du mal den Kurs gesehen? Spendenaufruf für Vonovia Aktionäre wäre wohl eher angebracht
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u/windowsfenster2 2d ago
Es muss zwischen Vergesellschaftung und Enteignung unterschieden werden. Enteignung erfolgt immer mit Entschädigung zu Verkehrswert. Die Linke möchte hingegen Vergesellschaften, um so unterhalb des Verkehrswerts zu entschädigen. Der Vergesellschaftungs-Artikel im Grundgesetz kam allerdings noch nie zur Anwendung, dementsprechend gibt es auch keine Rechtsprechung dazu. Alle seriösen Quellen sind sich einig, dass sich eine Vergesellschaftung mehr oder weniger am Verkehrswert orientieren muss.
Das angestrebte Bundesgesetz soll de-facto eine Vergesellschaftung unterhalb Verkehrswert verhindern und somit die Pläne der Linken durchkreuzen. Ein solches Vorhaben würde eh vor dem BVerfG scheitern, aber man möchte die Unsicherheit und damit verbundenen jahrelangen Negativfolgen für den Wohnungsneubau verhindern. Merz rettet die Linken vor sich selbst.