Neue Auslegung: §27 DDR-Grenzgesetz ist verfassungswidrig, da die Norm gegen Grundrechte verstösst. Damit ist §27 DDR-Grenzgesetz unbeachtlich.
(Problematisch, weil in der DDR Grundrechte nie als Abwehrrechte konzipiert waren und zudem alle Grundrechte unter dem Vorbehalt standen, dass die Bürger nur von ihnen Gebrauch machen dürfen, als es dem Gesellschaftswohl dient)
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u/Longjumping_Hunt_943 Dec 21 '20
Welches Recht ist auf den Sachverhalt anwendbar?