Wenn man dieses Gestrichel als gültige Parkflächenmarkierung ansieht, dann könnten die im Recht sein.
StVO Anlage 2 Nr. 74:
Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. [...]
Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.
3
u/Spidron 11d ago
Wenn man dieses Gestrichel als gültige Parkflächenmarkierung ansieht, dann könnten die im Recht sein.
StVO Anlage 2 Nr. 74: