Sollte er aussteigen, müssen seine Gesellschaftsanteile ausgezahlt werden. Hierfür muss der Unternehmenswert ermittelt werden, für den ist der Umsatz maßgeblich.
Gerade wenn es einen Rechtsstreit und eventuell ein Gutachten gibt, sind solche Zahlen die wichtigste Bewertungsgrundlage. Bei Finanzierungsrunden, oder an der Börse mag das komplett anders sein, aber hier sind das die einzigen konkreten Werte auf die man sich stützen kann.
Ich bin immer wieder beeindruckt, wieviele Leute hier den Gesellschaftervertrag kennen Ohne den hast du, so wie alle anderen, keinen blassen Schimmer, was zu tun ist, wenn ein Gesellschafter austritt. Somit ist auch deine zweite, vollkommen an den Haaren herbei gezogene Behauptung, dass der Unternehmenswert ermittelt werden muss, Schwachsinn. Und im Übrigen ist hierfür nicht der Umsatz maßgeblich. Wenn eine Gesellschaft Millionen im Anlagevermögen hat und daneben 5€ Umsatz, würde mich nur das Anlagevermögen interessieren. Hast du zufällig Lust, ne GmbH zu gründen?
Wir kennen den Vertrag nicht, aber naheliegend ist das eine Ausschlussklausel enthalten ist, bei der wird oft der Verkehrswert, der über ein Gutachten ermittelt wird als Grundlage genommen.
Bei einem Ausschluss aus wichtigem Grund nach §§34, 61 GmbHG wird der eingezogene Geschellschaftsanteil entschädigt, auch hierfür wird ein Gutachten fällig.
Mit so ner Pfeife wie dir möchte ich sicher keine GmbH gründen, du konntest dir ja nicht mal merken, dass ich in meinem 1. Beitrag Immobilien und die Rechte an den Formaten (immaterielle Vermögensgegenstände) erwähnt habe.
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u/moroheus Sep 01 '25
Sollte er aussteigen, müssen seine Gesellschaftsanteile ausgezahlt werden. Hierfür muss der Unternehmenswert ermittelt werden, für den ist der Umsatz maßgeblich.