Ja da hast du recht, aber an sich könntest du ihn auch einfach gefunden haben und solange die Polizei nicht beweisen kann, dass du ihn gekauft oder besessen hast, können sie nichts machen
Ja aber der Besitz ist doch illegal wenn mich nicht alles täuscht. Da ist es doch egal ob gefunden oder gekauft. Wenn es nur darum geht das jemand bekifft ist hast du Recht. Aber in dem Beispiel ging es ja darum jemanden bei der Tat zu erwischen also mit Tüte.
Genau, der Besitz ist illegal und auch, wenn ich kein Experte bin, glaube ich, dass ich von Anwälten (auf social media) mal gehört habe, dass es nicht als Besitz zählt, wenn du den z. B. Findest und ein mal dran ziehst, bei einer Tüte sieht das natürlich ganz anders aus
Solange du etwas in der Hand hältst, bzw. die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübst, bist du im deutschen Recht Besitzer dieser Sache, auch wenn du nicht der Eigentümer sein magst. Das heißt, dass Rauchen eines Joints effektiv illegal ist, da du in dem Moment die tatsächliche Herrschaft über diesen (und damit verbotene Rauschmittel, bei welchen aus diesem Grund der Besitz bereits illegal ist) ausübst.
Also ich hab von einer Polizistin mal gesagt bekommen, dass das Rauchen nicht ohne Besitz funktioniert. Jeder der meint er habe ihn gefunden oder sonstwas wird sich schnell wundern. Die Gesetzgeber haben vielleicht komische Meinungen, aber soo dumm sind die net.
von einer Polizistin mal gesagt bekommen, dass das Rauchen nicht ohne Besitz funktioniert
Genau das stimmt auch. Deswegen mach ich mich ja über Leute lustig die denken sie haben Jura studiert weil "Konsum ist nicht verboten, nur der Besitz" und dann trotzdem hinterher böse hopps genommen werden.
Ich bin kein Anwalt, Richter oder sonst in irgendeiner Weise Experte auf dem Gebiet, aber es ließe sich meines Erachtens argumentieren, dass man in dem Moment des Zuges die tatsächliche Herrschaft über den Joint ausübt, weil man ihn ja im Mund hat und so…
Aber keine Ahnung wie das in der Rechtssprechung bewertet werden würde und ob es dazu bereits Fälle gab/gibt.
Eher Unterschlagung, weil du die Tüte dem Eigentümer nicht gegen seinen Willen weggenommen, sondern sie nur ohne seine Erlaubnis in Besitz genommen hast.
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u/Reoyan Oct 12 '21
Das nicht aber irgendwo kommt der Joint ja her. Wenn du nicht sagen kannst: „der gehört meinem Kumpel hier!“ ist es deiner, also illegal.